Türkischer Präsident in Deutschland:Könnte ein Auftritt Erdoğans verboten werden?

Türkischer Präsident in Deutschland: Es kursieren unbestätigte Meldungen, wonach der türkische Staatschef in Deutschland als Wahlkämpfer reden möchte.

Es kursieren unbestätigte Meldungen, wonach der türkische Staatschef in Deutschland als Wahlkämpfer reden möchte.

(Foto: AFP)

Angeblich will der türkische Staatschef in Deutschland als Wahlkämpfer reden.

Von Ronen Steinke

In deutschen Stadt- und Gemeindehallen treten Neonazis ebenso wie PKK-Sympathisanten auf. Sie schwingen Reden und Flaggen, meist gegen den erklärten Willen der Bürgermeister - aber doch immer wieder mit dem Schutz der Verwaltungsgerichte. Ohne Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist eine Demokratie keine Demokratie, so lässt sich deren liberale ständige Rechtsprechung zusammenfassen - deshalb gehen sie im Erlauben etwa von NPD-Versammlungen bis an die Schmerzgrenze. Aber einem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan soll man einen Auftritt verbieten dürfen? So wünschen es sich manche, seit es unbestätigte Meldungen gibt, Erdoğan wolle als Wahlkämpfer in Deutschland reden.

Kurz gesagt: Ja, man könnte es ihm verbieten. Erstens: polizeilich. Mit demselben Argument, das auch bei allen anderen politischen Gruppierungen einschließlich der Neonazis eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit gestattet: Sicherheit. Würde ein Redner Erdoğan die Zuhörer aufwiegeln, könnte es hierzulande wieder Übergriffe gegen Kurden oder echte oder vermeintliche Sympathisanten des Predigers Fetullah Gülen geben; wie schon im Juni.

Oder zweitens: diplomatisch. Ein inzwischen erprobter Trick türkischer Politiker lautet: Man kommt "als Privatmann". So muss das Besuchsprogramm nicht vom Gaststaat konsentiert werden. Die Bundesregierung hat diesen Trick bislang zwar großzügig akzeptiert - aber das heißt nicht, dass sie ihn auch weiter akzeptieren müsste. Fremde Staatsmänner können nicht einfach die politisch-protokollarische Hoheit des Gastgebers unterlaufen, wenn dieser es nicht will, hat am 16. Oktober 2012 der Europäische Gerichtshof klargestellt. In dem Fall ging es um Ungarns Präsidenten, der in der Slowakei ein umstrittenes Denkmal einweihen wollte. Ein Privatbesuch? Unsinn, sagten die Richter.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: