Türkei:Austritt aus der Istanbul-Konvention rechtlich fragwürdig

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Bislang blockiert der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan einen Nato-Beitritt Schwedens. (Foto: Vladimir Smirnov/AP)

Ein Staatsanwalt erklärt vor dem Obersten Kassationsgericht, dass der Austritt gegen türkisches Recht verstoße. Die Konvention soll Frauen vor Gewalt schützen.

Von Tomas Avenarius, Istanbul

Der von Staatschef Recep Tayyip Erdoğan im Alleingang vollzogene Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention ist möglicherweise nach türkischem Recht ungültig. Das Oberste Kassationsgericht des Landes hatte sich jüngst mit mehr als 200 Klagen von Frauenorganisationen und Anwaltsvereinen gegen den von Erdoğan angeordneten Austritt aus der Konvention zum Schutz der Frau vor Gewalt beschäftigt.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärte nun unerwartet vor dem Gericht, dass der vollzogene Austritt gegen türkisches Recht verstoße. Das Urteil selbst soll in einem Monat ergehen.

Die juristische Festlegung der Staatsanwaltschaft kann bereits ein Hinweis auf den Tenor des Urteilsspruchs sein. Das Kassationsgericht gilt im Gegensatz zu vielen anderen Gerichten der Türkei als politisch vergleichsweise unabhängig. Es ist das höchste Verwaltungsgericht des Landes.

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Für Präsident Erdoğan wäre ein Urteil, das sein Vorgehen unrechtmäßig nennt, eine politische Niederlage. Er wollte mit dem Austritt aus der Schutzkonvention seine konservativ-islamische Kernwählerschaft bedienen. Diese fürchtet um das traditionelle türkische Familienmodell und lehnt sowohl ein modernes Geschlechterverständnis als auch staatliche Toleranz gegenüber der auch in der Türkei politisch stärker gewordenen LGBT-Bewegung ab.

Die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats wurde 2011 in Istanbul unterzeichnet. Mitglieder sind 45 Staaten und die EU. Die Türkei unter Präsident Erdoğan hatte das Abkommen 2012 als erster Mitgliedstaat ratifiziert. Der Staatschef hatte dann aber im März 2021 per Erlass entschieden, dass das Land aus dem internationalen Abkommen zum Schutz der Frauen vor männlicher Gewalt wieder ausscheidet. Seit Juli 2021 gilt es in der Türkei nicht mehr.

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Erdoğans Begründung war, dass der Schutz der Frau in der Türkei durch die geltenden Gesetze gegeben sei. Gleichzeitig untergrabe und zerstöre die Istanbul-Konvention unter anderem mit ihrem Eintreten auch für die Rechte der LGBT-Gruppen den kulturellen Konsens über die Rolle der Geschlechter und der Familie. Dieser Position hat sich die mächtige sunnitische Religionsbehörde Diyanet angeschlossen.

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