Süddeutsche Zeitung

Türkei:Patrick K. zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt

  • Der 29-jährige Patrick K. aus Gießen ist in der Türkei zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
  • Wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation wurde er zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
  • Weil er ein militärisches Sperrgebiet betreten habe, soll der 29-Jährige außerdem für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Dieser Teil der Strafe ist aber zur Bewährung ausgesetzt.
  • Der Anwalt des seit März inhaftierten Deutschen will das Urteil anfechten.

Ein türkisches Gericht hat den seit März in der Türkei inhaftierten Patrick K. aus Gießen wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Weil er ein militärisches Sperrgebiet betreten habe, soll der 29-Jährige außerdem für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Dieser Teil der Strafe sei aber zur Bewährung ausgesetzt worden. Das sagt sein Anwalt Hüseyin Bilgi. Zunächst hatte die Lokalzeitung Gießener Allgemeine über das Urteil berichtet. Bilgi sagte, er werde das Urteil anfechten.

Die zweite Verhandlung hatte nur eine knappe Stunde gedauert. Prozessauftakt in der südosttürkischen Stadt Şırnak war vor rund drei Wochen.

Dem Gericht zufolge war K. Mitglied der Kurdenmiliz YPG, die in der Türkei als Terrororganisation gilt. Außerdem wurde ihm das "Betreten einer militärischen Sperrzone" im türkisch-syrischen Grenzgebiet vorgeworfen, wo er festgenommen worden sein soll. Nach Angaben seiner Familie war K. zum Wandern in der Türkei.

Seine Familie nennt die Anschuldigungen "blanken Unsinn"

Ein Zeuge will K. im Januar in einem syrischen Krankenhaus gesehen haben, wo er eine YPG-Uniform getragen und als Arzt gearbeitet haben soll. Seine Familie nennt das "blanken Unsinn". Ihr Sohn sei in der Zeit in Deutschland gewesen, sagte Patrick K.s Mutter Claudia S. der Agentur dpa vor dem Gerichtstermin. Und Arzt sei er schon gar nicht. "Patrick ist gelernter Schreiner und Tischler und hat später als Kurierfahrer gearbeitet." Die Staatsanwaltschaft verweist auch auf eine angebliche E-Mail, in der er Kontakt mit der YPG aufgenommen und sich als Kämpfer angeboten haben soll.

Die Kurdische Gemeinde Deutschland teilte mit, das Urteil sei "erschütternd und demütigend". Der stellvertretende Bundesvorsitzende Mehmet Tanriverdi sagte: "Der einzige Beweis für diesen Vorwurf ist, dass K. während seines Wanderurlaubs im kurdischen Grenzgebiet aufgegriffen wurde." Offensichtlich reiche allein der Aufenthalt in den kurdischen Gebieten, um als Terrorunterstützer verhaftet und verurteilt zu werden. Der junge Mann sei weder politisch noch pro-kurdisch gewesen, sagte Tanriverdi.

Das Urteil fällt zusammen mit einem Besuch von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in der Türkei, in den die türkische Regierung wegen der Konjunkturkrise im Land große Hoffnungen setzt. Altmaier sagte am Donnerstag, er wolle auch die schwierige Menschenrechtslage in der Türkei ansprechen.

Im vergangenen Jahr hatte eine Serie von Festnahmen deutscher Staatsbürger zu einer Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Durch Haftentlassungen und Ausreisen der prominentesten Fälle - darunter Welt-Reporter Deniz Yücel, Menschenrechtler Peter Steudtner und Journalistin Meşale Tolu - hatten sich die Beziehungen leicht entspannt. Neben Patrick K. sitzen momentan dem Auswärtigen Amt zufolge noch vier Deutsche "aus politischen Gründen" in der Türkei in Haft.

Vor zwei Wochen wurde Hüseyin M. aus Braunschweig aus der U-Haft entlassen. Ihm droht eine lange Haftstrafe, weil er den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan auf Facebook beleidigt haben soll.

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