Trisomie 21:Folgen der Früherkennung

Trisomie 21

Beim Down-Syndrom handelt es sich nicht um eine Krankheit, sondern um eine unveränderbare genetische Besonderheit. Anstatt der üblichen 23 Chromosomen-Paare in allen menschlichen Zellen, weisen die Zellen der Menschen mit Down-Syndrom ein zusätzliches Chromosom auf. Das Chromosom 21 ist bei ihnen dreifach vorhanden, deswegen wird das Syndrom auch "Trisomie 21" genannt. Kinder mit diesem genetischen Defekt sind in ihrer geistigen Entwicklung gestört. Eine Behandlung ist nicht möglich. epd

Abgeordnete warnen vor einem neuen Bluttest auf Down-Syndrom.

Von Kim Björn Becker

Parlamentarier aller vier Bundestagsfraktionen haben am Dienstag in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den möglichen Folgen eines neuen Bluttests gewarnt, mit dessen Hilfe der Gendefekt Trisomie 21, auch bekannt als Down-Syndrom, frühzeitig erkannt werden kann. Die Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU), Dagmar Schmidt (SPD), Corinna Rüffer (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke) befürchten, dass bei einer Massenanwendung "diejenigen in Erklärungsnot geraten, die sich gegen einen Test entscheiden". Damit könnten sich Eltern behinderter Kinder sowie die Betroffenen selbst unter Druck gesetzt fühlen.

Seit dem Jahr 2012 ist es möglich, den Gendefekt durch einen Bluttest festzustellen. Zuvor war stets eine Plazenta- oder Fruchtwasserpunktion erforderlich, der Eingriff führt zu einem erhöhten Frühgeburtsrisiko. Bislang müssen werdende Eltern den Bluttest selbst bezahlen, allerdings könnte sich das in Zukunft ändern: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits vor einem Jahr mit ersten Vorbereitungen begonnen, an deren Ende der Bluttest zur Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärt werden könnte. Das Gremium hat bereits das "Potenzial" des Bluttests erkannt, die bisherigen Verfahren zu ersetzen. Derzeit arbeitet der Ausschuss daran, Kriterien zu formulieren, anhand derer eine Erprobungsstudie vorgenommen werden könnte. Verliefe die Erprobung dann erfolgreich, könnte der Bluttest in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund haben unlängst 158 Abgeordnete aller Fraktionen einen Fragenkatalog an das Bundesgesundheitsministerium geschickt. Unter anderem wollten sie wissen, wie viele Fälle von Trisomie 21 es in Deutschland gibt und welche ethischen Schranken beim Einsatz neuer Tests greifen würden. Die Antworten liegen nun vor, sie stellen die Abgeordneten aber nicht zufrieden: In der gemeinsamen Stellungnahme konstatieren die Vertreter der Fraktionen "elementare Erkenntnisdefizite und mangelnde Beobachtungsmöglichkeiten der alltäglichen pränataldiagnostischen Praxis". Dies mache es mit Blick auf den Bluttest "unmöglich, Fehlentwicklungen zu erkennen und zu korrigieren". Die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer hat vor diesem Hintergrund vor einem "Routine-Check auf Down-Syndrom" gewarnt und vorgeschlagen, beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Ethik-Kommission einzurichten, um "sicherzustellen, dass ethische Fragen bei der Einführung von Medizinprodukten berücksichtigt werden".

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