Transferzahlungen:Bayern erneut größter Geber im Länderfinanzausgleich

Steuerschätzung

Der Bayerische Finanzminister Markus Söder gilt als einer der schärfsten Kritiker des Länderfinanzausgleichs.

(Foto: dpa)
  • 2015 war Bayern mit 5,4 Milliarden Euro erneut das größte Geberland.
  • Berlin hat mit 3,6 Milliarden Euro am meisten von dem Transfer profitiert.
  • Bayern und Hessen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Verfahren.

Im umstrittenen Länderfinanzausgleich war Bayern im vergangenen Jahr erneut mit Abstand das größte Geberland. Mit 5,4 Milliarden Euro zahlte der Freistaat etwa 500 Millionen mehr in den Umverteilungsmechanismus ein als im Jahr zuvor, wie das Bundesfinanzministerium am Montag mitteilte.

Der Finanzausgleich soll die unterschiedliche Steuerkraft der Länder glätten und für annähernd ausgeglichene Lebensverhältnisse aller Bürger in Deutschland sorgen. Bayern und Hessen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das derzeitige Verfahren.

Baden-Württemberg zahlte im vergangenen Jahr 2,3 Milliarden Euro mehr in den Länderfinanzausgleich als es zurückerhielt, Hessen 1,7 Milliarden. Hamburg stand mit 112 Millionen Euro an vierter Stelle der Geberländer. Größtes Empfängerland war Berlin mit 3,6 Milliarden Euro. Mit insgesamt 3,2 Milliarden Euro erhielten die ostdeutschen Flächenländer 2015 ebenfalls größere Ausgleichszahlungen.

Auch der Bund beteiligt sich am Finanzausgleich

Die staatlichen Finanzströme fließen im Wesentlichen über drei Stufen: Vor dem Länderfinanzausgleich werden in einem ersten Schritt die Umsatzsteuer-Einnahmen umverteilt. Dabei wurden im vergangenen Jahr 7,9 Milliarden Euro bewegt. Hier standen acht Geber- auch acht Nehmerländer gegenüber. Allein Bayern und Nordrhein-Westfalen mussten jeweils rund 2,1 Milliarden Euro abgeben.

Um die danach und nach dem Länderfinanzausgleich verbliebenen Differenzen weiter zu verringern, steckte der Bund 2015 außerdem noch 10,2 Milliarden Euro in das System.

Der Umverteilungsmechanismus ist seit Jahren heftig umstritten. Er muss bis 2020 reformiert werden, wenn auch der Solidarpakt II mit den Ost-Ländern und weitere Finanzgesetze auslaufen. Bisher konnten sich Bund und Länder aber nicht einigen. Auf dem Tisch liegt ein Ländervorschlag, der allerdings zulasten des Bundes geht. Zuletzt hatte sich der Streit wegen der Kosten der Flüchtlingsmigration weiter verschärft.

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