Süddeutsche Zeitung

Todesstrafe in den USA:Giftspritze ist für US-Richter keine grausame Strafe

Das Oberste US-Gericht hat die Hinrichtungen mit der Giftspritze für rechtens erklärt. Unmittelbar darauf zog ein erster Bundesstaat Konsequenzen aus dem Urteil.

In einem Grundsatzurteil zur Todesstrafe hat das Oberste Gericht der USA die Hinrichtung per Giftspritze für rechtens erklärt. Die Hinrichtungsart verstoße nicht gegen das in der US-Verfassung festgeschriebene Verbot "grausamer und unüblicher" Strafen, urteilten die höchsten Richter in Washington.

Das Urteil wurde mit einer klaren Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen gefällt. Seit mehr als einem halben Jahr wurde in den USA kein Mensch mehr hingerichtet; vor der weiteren Vollstreckung der Todesstrafe hatten die Bundesstaaten das Urteil des Supreme Court abwarten wollen.

Unmittelbar nach Bekanntgabe des Urteils hob der Gouverneur von Virginia ein seit Herbst geltendes Moratorium für Hinrichtungen auf.

Die 1977 eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schließlich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmäßig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten.

Wird allerdings die erste Chemikalie nicht richtig verabreicht, können die beiden anderen Wirkstoffe zu furchtbaren Qualen und einem regelrechten Todeskampf führen. Mehrere Hinrichtungen, bei denen genau dieser Fall eintrat, lösten weltweit Entsetzen aus.

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AFP/bica/beu
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