Nach erster Landtagssitzung:Thüringens Innenminister Maier plädiert für AfD-Verbotsverfahren

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Georg Maier (SPD) ist in Thüringen geschäftsführender Innenminister. (Foto: Jacob Schröter/dpa)

Die Ereignisse in der chaotischen ersten Landtagssitzung hätten gezeigt, dass die Partei „aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht“, findet der SPD-Politiker. Die AfD weist die Vorwürfe zurück.

Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier hat sich nach der chaotischen ersten Landtagssitzung für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. Die Ereignisse im Thüringer Landtag am Donnerstag hätten gezeigt, „dass die AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht“, schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X. Er denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben seien. „Die für ein Parteiverbot ebenfalls erforderliche Potentialität und der Verstoß gegen Art. 1 GG sind bei der AfD schon länger unstrittig“, schrieb Maier weiter.

Nach Artikel 21 Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Die Hürden dafür sind hoch: Es muss auch wahrscheinlich sein, dass die Demokratie tatsächlich bedroht ist (Potentialität). Der Bundestag könnte einen Verbotsantrag stellen, ebenso wie die Bundesregierung und der Bundesrat. Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig und der Ausgang offen wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten.

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Schon in der ersten Sitzung des neuen Landtags in Erfurt beschädigt der Alterspräsident von der AfD die Würde des Hauses und provoziert besonders scharfen Protest der CDU. Über einen parlamentarischen Auftakt, der im Totalschaden endet.

Von Jan Heidtmann

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz dringt ebenfalls auf ein AfD-Verbotsverfahren. „Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“, sagte Wanderwitz der taz. Die AfD tue dies planvoll und wirkmächtig. „Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht“, sagte der sächsische Abgeordnete. Wanderwitz hatte bereits im Juni angekündigt, einen AfD-Verbotsantrag in den Bundestag einbringen zu wollen.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, wies die Vorwürfe zurück. „Wenn sich in der gestrigen Landtagssitzung eine Fraktion so verhalten hat, dass eine aggressive Haltung zur parlamentarischen Demokratie deutlich und eine Beschädigung der Institution des Landtags und der Demokratie bewirkt wurde, dann war es mit Sicherheit nicht die AfD“, erklärte er laut einer Mitteilung.

Die Sitzung soll am Samstag fortgesetzt werden

Die AfD ist nach der Landtagswahl am 1. September die stärkste Fraktion im Thüringer Landtag und pocht auf das alleinige Vorschlagsrecht zur Wahl des Landtagspräsidenten. Die erste Sitzung wurde zur Dauerkonfrontation mit den vier anderen Fraktionen CDU, BSW, Linke und SPD. Es gelang dem Parlament nicht einmal, seine Beschlussfähigkeit festzustellen.

Die Abgeordneten der vier Fraktionen lasten das dem Alterspräsidenten von der AfD, Jürgen Treutler, an. Er ließ weder Wortmeldungen, Anträge noch eine Debatte über die von den Fraktionen geforderte Änderung der Geschäftsordnung zu. Die Sitzung wurde unterbrochen und die CDU-Fraktion rief den Verfassungsgerichtshof an, um dort die Abläufe klären zu lassen. Das Parlament gilt nun zunächst nicht als arbeitsfähig. Die Sitzung soll am Samstag fortgesetzt werden.

Was in Erfurt passierte – die Unterbrechung einer Landtagssitzung und die Anrufung des Verfassungsgerichts – gilt unter Staatsrechtlern als „ungewöhnlicher Vorgang“. Bei der Entscheidung des Gerichts geht es jetzt um die Regeln, an die sich Alterspräsident Treutler beim zweiten Anlauf aus Sicht der anderen Fraktionen halten muss – dazu gehört beispielsweise, dass er sich an die Tagesordnung hält und einen Änderungsantrag von CDU und BSW nicht ignoriert. Mit dem Antrag wollen sie erreichen, dass der Personalvorschlag für das Landtagspräsidentenamt von allen Fraktionen kommen kann und nicht nur von der AfD als stärkster Fraktion.

Wie die Verfassungsrichter entscheiden, ist offen. Auch der AfD-Alterspräsident kann Stellung beziehen. Weil es sich um ein Eilverfahren handelt, werden die Richter beraten, aber ohne mündliche Verhandlung entscheiden, sagte ein Sprecher laut der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage.

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