Süddeutsche Zeitung

Thüringen: Dieter Althaus:Der Rücktritt vom Rücktritt

Dieter Althaus gibt seine Amtsgeschäfte zunächst nicht auf, er will als Abgeordneter im Landtag bleiben. Mag sein, dass er damit seine CDU-Ministerinnen von der Macht fernhalten will.

Christiane Kohl

Das verstehe, wer will: Erst tritt Dieter Althaus "mit sofortiger Wirkung" von seinem Amt als Ministerpräsident zurück. Vier Tage später meldet er sich wieder zum Dienst, als wäre nichts gewesen.

Nun will der Christdemokrat die Amtsgeschäfte des Ministerpräsidenten bis zur Bildung einer neuen Regierung fortführen. Und nicht nur das: Auch sein Landtagsmandat will Dieter Althaus wahrnehmen und künftig als normaler Abgeordneter im Erfurter Landtag sitzen. Ist das überhaupt möglich, nach allem, was passiert ist?

In der Verfassung verankert

Die Rückmeldung ins Amt des Ministerpräsidenten wird mit der thüringischen Landesverfassung begründet. Demnach müsse Althaus die Amtsgeschäfte bis zur Übergabe an einen Nachfolger fortführen, denn es gelte der Grundsatz, dass immer ein Regierungschef im Amt sein müsse.

Nur wenn er sich krank melden würde, könnte seine Stellvertreterin Birgit Diezel wieder mit den Geschäften betraut werden, so wie dies auch schon im Frühjahr der Fall war, als Althaus wegen des Skiunfalls dienstunfähig war.

Wenn es wirklich so zwingende Rechtsgründe gibt, bleibt rätselhaft, warum Althaus sie nicht schon in der vergangenen Woche berücksichtigte, als er die "sofortige Wirkung" seines Rücktritt erklärte. Sollte es aber andere Gründe für seine Rückkehr geben, so muss er diese nun umgehend erläutern.

Mag sein, dass Althaus mit seinem Schritt vor allem Finanzministerin Diezel und ihre Ministerkollegin Christine Lieberknecht von der Macht fernhalten will. Beide hatten sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, weshalb sie eine "Pole-Position" für die Nachfolgefrage innehaben - doch es gibt offenbar starke Kräfte, die das verhindern wollen.

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Quelle:
SZ vom 8.9.2009
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