ThüringenDie Justiz darf Extremisten ablehnen

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„Überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“: Klaus von der Weiden, Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, über das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.
„Überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“: Klaus von der Weiden, Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, über das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Martin Schutt/dpa

Die AfD scheitert mit ihrer Klage vor dem Thüringer Verfassungsgericht: Feinde der demokratischen Grundordnung dürfen auch künftig nicht Rechtsreferendar werden. Mit einer Einschränkung.

Von Iris Mayer, Leipzig

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Spätestens seit die AfD in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, stellt sich die Frage, wie sich staatliche Institutionen und die Justiz vor Verfassungsfeinden schützen können. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat dazu am Mittwoch ein Urteil verkündet, das es dem Freistaat als Dienstherren weiterhin erlaubt, Extremisten ein Rechtsreferendariat zu verweigern.

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