Terrorverdacht:Bundeswehrsoldat wieder frei

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Der Bundesgerichtshof sieht keine ausreichenden Belege, dass Franco A. einen Anschlag geplant hat.

Von Georg Mascolo, Lena Kampf und Nicolas Richter, München

Der unter Terrorismusverdacht festgenommene Bundeswehroberleutnant Franco A. ist wieder frei. Am Mittwoch hob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl auf, die Richter sahen für den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat keinen dringenden Tatverdacht. Der 28-Jährige war im April festgenommen worden, weil er, als Flüchtling getarnt, Anschläge geplant haben soll. A. hatte Ende 2015 unter dem Namen David Benjamin als angeblicher christlicher Syrer Asyl beantragt.

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR hat Franco A. sein erfolgreiches Asylverfahren in bisher unbekanntem Ausmaß dokumentiert. So nahm er etwa seine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg auf dem Handy auf. Aus der 31 Minuten und 18 Sekunden langen Aufzeichnung ergibt sich, dass Franco A. in weiten Teilen der Befragung deutsch sprach. Dass er auf Deutsch gestellte Fragen beantwortete, bevor die Dolmetscherin diese übersetzt hatte, will dem Anhörer nicht aufgefallen sein. A. erhielt wenige Wochen später eine Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter.

Neben der Sprachaufnahme gibt es zahlreiche Handyvideos, die ihn und andere Asylbewerber im Flüchtlingsheim und bei der Essens- und Geldausgabe zeigen. A. kommentiert diese auf Deutsch und Französisch. In den Aufnahmen spricht A. von "seinem Projekt" und kommentiert den Umgang mit ihm als Flüchtling: Er sei mit Respekt behandelt worden, sagt er. Als er die Polizeidienststelle verließ, sei er sogar zur U-Bahn gebracht worden, die Polizisten hätten ihm geholfen, ein Ticket zu kaufen. A. thematisiert auch, dass bei der Antragstellung sein Gesicht und seine Fingerabdrücke gespeichert wurden. Für die Bundesrichter sprechen diese Aussagen gegen einen "vorab gefassten Plan", unter falscher Identität einen Anschlag zu begehen.

Die Richter halten auch die sogenannte Todesliste für unergiebig, handschriftliche Notizen mit Namen Prominenter, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen. Es fehlten "Angaben zu Zeit, Ort oder Begehensweise eines geplanten Anschlags". Die Liste wird dem Mitbeschuldigten Maximilian T. zugerechnet. Dessen Anwälte Jennifer Gehrke und Thomas Heil sagten der SZ: "Unser Mandant hat darauf hingewiesen, dass die Liste vor mehr als anderthalb Jahren in einem anderen Zusammenhang entstanden ist und keinesfalls eine Auflistung potenzieller Anschlagsziele enthält." Das Ermittlungsverfahren gegen ihren Mandanten müsse eingestellt werden. T. und ein weiterer Mitbeschuldigter sind bereits seit Monaten wieder frei.

Starke Indizien belasten Franco A. jedoch auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs. 2017 besorgte sich A. illegal eine Schusswaffe und soll Munition und Sprengkörper bei der Bundeswehr entwendet haben. Befürchtungen, dass sich bei der Bundeswehr ein rechtsterroristisches Netzwerk gebildet haben könnte, sollen sich dabei nicht bewahrheitet haben. Weder sein Verteidiger noch die Bundesanwaltschaft äußerten sich zu diesem Zeitpunkt.,

© SZ vom 30.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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