Terrormiliz IS:Mehr Härte gegen IS-Frauen

Linda Wenzel  German girl captured in Mosul who is said to have left Dresden to join ISIS https://twitter.com/n_iraq67

Eines der wenigen Fotos von Linda W., die im Internet kursieren.

  • Frauen, die sich dem IS angeschlossen, aber nicht gekämpft haben, sollen künftig härter bestraft werden können.
  • Das sagte der Generalbundesanwalt Peter Frank der Süddeutschen Zeitung, dem NDR und SWR.
  • Die Begründung: Auch bei diesen Frauen sei eine Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation nachweisbar.
  • Die endgültige Entscheidung liegt beim Bundesgerichtshof.

Von Volkmar Kabisch, Georg Mascolo, Amir Musawy und Nicolas Richter

Die Bundesanwaltschaft will härter gegen Frauen vorgehen, die sich der Terrormiliz des sogenannten Islamischen Staates angeschlossen haben - auch wenn sie nicht gekämpft haben. Generalbundesanwalt Peter Frank sagte Süddeutscher Zeitung, NDR und SWR: "Wir sind der Meinung, dass sich auch bei diesen Frauen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation bejahen lässt." Entscheiden müsse dies nun der Bundesgerichtshof.

Der Grund für diesen Vorstoß liegt darin, dass im ehemaligen IS-Gebiet im Irak immer mehr Frauen festgenommen werden, etliche sind noch minderjährig. Sie sitzen in irakischen Haftanstalten und Verhörzentren ein. Allein vier Frauen mit deutschem Bezug sitzen in Bagdad in Haft und sind dort inzwischen von Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) vernommen worden. Unter ihnen ist auch die heute 17 Jahre alte Linda W. aus Sachsen. Sie hat sich im Sommer 2016 dem IS angeschlossen und hat zeitweise in Syrien und im Irak gelebt.

Zwar ermittelt der Generalbundesanwalt gegen Linda W. und weitere Frauen wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Doch wäre es im Fall ihrer Ausreise oder Auslieferung nach Deutschland kaum möglich, ihnen den Prozess zu machen. Denn nach bisheriger Meinung der Gerichte machten sich die Frauen mit ihrer bloßen Anwesenheit beim IS - anders als die Männer, die einen Treueschwur leisteten und zumeist kämpften - nicht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar. Linda W. zum Beispiel beteuert, sie habe nie eine Waffe berührt und sich nur um den Haushalt sowie die Kinder anderer Frauen gekümmert.

In der Bundesregierung wächst allerdings seit einiger Zeit das Unbehagen. Nach Ansicht von Sicherheitsexperten ist es schwer zu erklären, dass IS-Anhängerinnen nach Deutschland zurückkehren, keine Strafverfolgung fürchten müssen.

Das IS-Kalifat ist ein eigener Staat

Nun probiert die Bundesanwaltschaft eine neue Argumentation aus: Demnach soll es bereits eine terroristische Straftat sein, wenn jemand zum "Staatsvolk" des IS gehört hat. Frauen, die in das Herrschaftsgebiet des Islamischen Staates ausgereist seien, dort lebten und vielleicht einen Kämpfer geheiratet, Kinder bekommen und diese im Sinne der Ideologie des IS erzogen hätten, stärkten nach Ansicht des Generalbundesanwaltes die Terrororganisation von innen.

Der sogenannte Islamische Staat hatte weite Teile Syriens und des Irak besetzt und dort im Jahr 2014 ein "Kalifat" ausgerufen, einen eigenen Staat also, in dem das religiöse Gesetz des Islam galt und in dem der IS mit unvorstellbarer Brutalität herrschte. Es bedurfte einer internationalen Koalition und einer jahrelangen Militäroperation, um den IS zu vertreiben, kürzlich hat die irakische Regierung erklärt, sie habe alle von den Terroristen beherrschten Landstriche nunmehr zurückerobert.

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