Süddeutsche Zeitung

Terrorismus:Mutmaßungen über ein verschwundenes RAF-Mitglied

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Der als Polizistenmörder verurteilte Gerhard Müller ist seit 25 Jahren unauffindbar. Experten vermuten seine Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm.

Helmut Kerscher, Karlsruhe

Die Bundesanwaltschaft hat Vorwürfe zurückgewiesen, sie vertusche Unterlagen über den ersten Polizistenmord der Rote Armee Fraktion (RAF) im Oktober 1971. Sie reagierte damit auf einen Bericht, wonach der Mörder des Hamburger Polizisten Norbert Schmid als Kronzeuge behandelt und wegen dieser Tat nicht belangt worden sei.

Die Akten über den Hauptverdächtigen Gerhard Müller seien entsprechend den rechtlichen Vorgaben im Jahr 1996 vernichtet worden, sagte eine Sprecherin von Generalbundesanwältin Monika Harms. Später seien einige der Akten, die das Bundesjustizministerium in Kopie geschickt habe, komplett dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben worden.

Diesem hätten die Unterlagen "bereits vollständig und in besserer Qualität" vorgelegen, weshalb die Kopien "kassiert" worden seien. Im Übrigen seien im Fall Gerhard Müller frühere Sperrerklärungen im Sommer 2007 aufgehoben worden, sagte die Sprecherin.

Opfer des ersten Mordes der RAF war am 22. Oktober 1971 der Polizist Norbert Schmid. Der 33-jährige Zivilfahnder wurde am Hamburger S-Bahnhof Poppenbüttel bei dem Versuch erschossen, eine verdächtige Frau festzunehmen. Es handelte sich dabei vermutlich um die RAF-Terroristin Margrit Schiller, die gemeinsam mit Ulrike Meinhof und Gerhard Müller gegen halb zwei Uhr nachts in Hannover unterwegs war. Schiller nannte später Müller als Täter.

Das Landgericht Hamburg hielt jedoch in einem späteren Prozess die Beweise gegen Müller "trotz schwerer Verdachtsmomente" nicht für ausreichend, was bald zu Spekulationen über eine Sonderbehandlung Müllers geführt hatte. Über seinen Verbleib äußerte sich die Bundesanwaltschaft nicht.

Gerhard Müller wurde im Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit Ulrike Meinhof festgenommen. Er wurde im Jahr 1976 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zum Mord und zu Sprengstoffdelikten zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sechseinhalb Jahre später kam er jedoch schon wieder frei, also nach etwa zwei Dritteln der verhängten Strafe. Dies entsprach der damaligen Übung für nicht mehr gefährliche Terroristen.

Experten gehen davon aus, dass Müller wegen seiner Aussagen im Baader-Meinhof-Prozess in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen wurde. Die Verhandlung in Stammheim endete im April 1977 mit den Verurteilungen von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe wegen vier Morden und 34 versuchten Morden.

Es spricht viel dafür, dass Müller wegen seiner Aussagen "wie ein Kronzeuge" behandelt wurde und nach seiner Freilassung eine bis heute wirkende "neue Identität" bekam. Eine gesetzliche Kronzeugenregelung wurde zwar erst im Jahr 1989 eingeführt. Für gefährdete Personen habe es aber auch damals ein Zeugenschutzprogramm gegeben, berichten Experten.

Wer mit einem neuen Namen und einer neuen Legende versehen werde, behalte diesen Schutz im Allgemeinen für den Rest seines Lebens. Dies könne auch im Fall von Gerhard Müller so sein.

Müller wird vom RAF-Experten Butz Peters als "Chefeinkäufer" von Sprengstoffmaterial geschildert. Er habe im Jahr 1972 säckeweise Chemikalien gekauft, insgesamt 500 Kilogram Ammoniumnitrat und 250 Kilogramm Calium.

Peters bezieht sich auf das ausführliche Protokoll einer Vernehmung Müllers durch das Bundeskriminalamt im April 1976. Darin nannte er auch einen RAF-Mann als Mörder, der wegen dieser Tat später verurteilt wurde.

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SZ vom 08.04.2008/bavo
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