Terrorismus:Generalbundesanwalt: Mehr als hundert Verfahren gegen Syrien-Kämpfer
Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe führt einem Medienbericht zufolge derzeit weit mehr als 100 Verfahren gegen deutsche Syrien-Kämpfer. Bundesweit gebe es ungefähr noch einmal doppelt so viele Strafverfahren, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der Bild-Zeitung. "Das zeigt: Wir haben in Deutschland ein äußerst scharfes Terrorismusstrafrecht. Das werden wir sehr konsequent anwenden. Für radikale Terroristen gibt es keine Toleranz."
Innenpolitiker der Union fordern nach den jüngsten Urteilen gegen deutsche IS-Kämpfer jedoch härtere Strafen für Dschihadisten aus Deutschland. Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sagte: "In Deutschland gilt das deutsche Strafrecht. Für Mord und Totschlag im Ausland darf es vor Gericht keinerlei Rabatt geben".
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte eine Verschärfung der Gesetze: "Angesichts der Bedrohung durch den islamistischen Terror sollten wir auch unser strafrechtliches Instrumentarium weiterentwickeln", sagte Herrmann. Bereits "die Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen" oder allein der "Besuch eines Terrorcamps" müsse strafrechtlich geahndet werden.