Terrorismus:Chemnitz-Urteil rechtskräftig

Mehr als ein Jahr nach dem Ende der Verhandlung gegen acht Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz" ist das Urteil rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, ist die Revision von zwei der Angeklagten vom 3. Strafsenat abgelehnt worden. Geltend gemachte Rechtsfehler seien nicht zu erkennen. Zuvor hatten andere Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt ihre gegen das Dresdner Urteil eingelegten Revisionen zurückgenommen. (AZ: 3 StR 418/20) Die acht Männer waren im März 2020 vor dem Oberlandesgericht Dresden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden (AZ: 4 St 3/19). Die Terrorgruppe hatte am 3. Oktober 2018 einen Umsturz geplant. Durch bewaffnete Anschläge sollten laut Urteil bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: