Terrorabwehr:Lehren aus dem Fall al-Bakr

Terrorverdächtiger Al-Bakr erhängt in Zelle aufgefunden

Sicher hinter Schloss und Riegel? Für Dschaber al-Bakr galt das nicht. Er starb in der JVA Leipzig.

(Foto: Sebastian Willnow/dpa)

Die Anschlagsgefahr in Deutschland ist real, doch im Kampf gegen den Terror fehlen nicht die Instrumente. Den Behörden mangelt es an Professionalität.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Der politische Reiz-Reaktions-Mechanismus hat auch dieses Mal funktioniert. Das sächsische Fiasko um den Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr war kaum zu Ende, da erhob sich der Ruf nach Konsequenzen. Standardforderung in solchen Fällen: zusätzliche Überwachungsbefugnisse für die Geheimdienste. Hinzu kam der, sagen wir, etwas kühne Vorschlag einer Präventivhaft für "Gefährder". Das übliche Ritual, gewiss, ärgerlich ist aber, dass Politiker routiniert Therapien vorschlagen, ohne überhaupt die Diagnose zur Kenntnis zu nehmen.

Mehr Überwachungsbefugnisse? Wer nachliest, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz mit den Daten aus einem großen Informationspool immer engere Kreise um al-Bakr gezogen hat, der wird Kompetenzlücken nur noch mit der Lupe suchen. Präventivhaft? Wäre vermutlich verfassungswidrig, das vorbeugende Einsperren eines Menschen, dem keine Straftat vorgeworfen werden kann, ist nur in ganz engen Grenzen möglich.

Die Paradenorm eines Präventionsstrafrecht

Wer genau hinschaut, stellt außerdem fest, dass Dschaber al-Bakr faktisch bereits in einer Art Präventivhaft saß, auch wenn man juristisch korrekt Untersuchungshaft sagt. Dem Syrer wurde die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen. Das ist die Paradenorm eines Präventionsstrafrechts, die weit im Vorfeld eines möglichen Anschlags ansetzt und damit hart an die Grenzen des rechtsstaatlich Erlaubten geht; der Bundesgerichtshof hat hier mehrfach schärfere Konturen eingezogen. Wer sich einer Terrorvorbereitung schuldig macht, kann ins Gefängnis kommen. Das vorbeugende Einsperren, das sich die Apologeten des Sicherheitsstaats erträumen: Es ist bereits Wirklichkeit.

Unter die Reaktionen auf die Causa al-Bakr mischte sich der Ruf nach einer stärkeren Zentralisierung der Terrorbekämpfung - sprich: nach der harten Hand des Generalbundesanwalts, am besten mit eigener Task Force für Verfahren gegen Dschihadisten. Die kurioseste, weil geschichtsvergessene Forderung aber erhob die Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten: Sie sprach sich für eine zentrale Haftanstalt für Terrorverdächtige aus.

Wer den Suizid eines Terrorverdächtigen zum Anlass nimmt, einen Zentralknast für islamistische Kämpfer zu fordern, der hat vermutlich vergessen oder nie gewusst, was in den 1970er-Jahren im siebten Stock der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim geschah - das war damals faktisch ein solches Zentralgefängnis. Dort saßen die Mitglieder der ersten RAF-Generation um Andreas Baader und Gudrun Ensslin unter laxen Haftbedingungen (gemeinsamer Umschluss für Frauen und Männer), während sie nach außen an der Mär von der Isolationshaft strickten - eine Legende, die wesentlich dazu beitrug, in der linken Szene die Sympathien für die Terroristen warmzuhalten.

Zugleich schickten sie die zweite RAF-Generation um Brigitte Mohnhaupt auf den Weg, die 1977 ein nie gekanntes Terrorszenario entfachte. Islamisten zusammenzusperren würde die Gefahr also nicht verringern, sondern erhöhen; die Vollzugsanstalten haben schon jetzt Mühe, Radikalisierungen im Gefängnis zu verhindern. Und bei der Verhinderung von Suiziden taugt Stammheim nun wirklich nicht als Vorbild. Ulrike Meinhof hat sich 1976 in ihrer Zelle erhängt, Baader, Ensslin und Jan-Carl Raspe nahmen sich im Oktober 1977 das Leben.

Zudem: Die Bundesbehörden haben längst bei der Terrorbekämpfung das Heft in der Hand. Das Bundeskriminalamt ist zu einem deutschen FBI hochgerüstet, die Nachrichtendienste tauschen Daten mit dem Ausland, das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum bündelt die Informationen, der Generalbundesanwalt ist dank weit gefasster Terrorparagrafen frühzeitig mit im Spiel. Mehr Zentralisierung geht nun wirklich nicht.

Es mangelte an Professionalität, nicht an Kompetenzen

Das Debakel von Chemnitz und Leipzig hat seine Ursachen weder in fehlenden Befugnissen noch in falschen Strukturen. Zuerst war der Mann verdächtig, konnte aber den Polizisten davonlaufen - da mangelte es an Professionalität, nicht an Kompetenzen. Dann war er erkennbar suizidgefährdet, konnte sich aber das Leben nehmen; die Befugnis, ihn enger zu überwachen, war vorhanden, nicht aber die Sensibilität, wie man mit einem außergewöhnlichen Gefangenen umgeht. Die tieferen Ursachen dieser Defizite mögen in sächsischer Hybris und mangelnder Selbstkritik liegen. Sie sind aber nicht damit zu beheben, dass man den Sachsen Verdächtige künftig besser wegnimmt.

Denn gerade die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus ist auf den Föderalismus angewiesen - auf Polizeiarbeit und Strafverfolgung in der Fläche. Die Hauptgefahr geht derzeit gerade nicht von straff organisierten Terrororganisationen à la RAF aus, sondern von radikalisierten Einzeltätern und Kleingruppen, die sich ihr ideologisches Futter selbst aus dem Netz holen oder vom "Islamischen Staat" gezielt aufgestachelt werden. Solche Gefahren rechtzeitig zu erkennen erfordert Wachsamkeit und kleinteilige Polizeiarbeit. Wenn Sachsen damit Schwierigkeiten hat, müssen diese in Sachsen gelöst werden. Der Generalbundesanwalt kann die Länder für die Besonderheiten des islamistischen Terrorismus sensibilisieren, wie er es beim Thema Rechtsextremismus getan hat. Aber er kann deren Arbeit nicht ersetzen.

So lautet die Lehre aus dem Fall al-Bakr: Die Strukturen sind gelegt und die Befugnisse vorhanden - nun muss man lernen, sie wirkungsvoll zu nutzen. Überhaupt wäre es nach anderthalb Jahrzehnten, in denen immer wieder angebliche Lücken bei der Terrorbekämpfung beschworen worden sind, an der Zeit, einmal innezuhalten.

Ja, die Gefahr ist real, aber die Instrumente, um ihrer Herr zu werden, sind es ebenso. Und der Rechtsstaat wird es auf Dauer nicht ohne Schaden überstehen, wenn er unablässig zum Hindernis bei der Terrorbekämpfung erklärt wird. Der Terrorismus, sagte einst der Rechtswissenschaftler Ulrich K. Preuß, sei nicht das Erdbeben - sondern der Seismograf für den Zustand des Rechtsstaats.

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