Gerichtsurteil:Terror-Prozess in Celle: Drei und vier Jahre Haft für IS-Rückkehrer

IS-Rückehrer Ayoub B. und Ebrahim B.

Ayoub B. (r.) und Ebrahim H. B. während der Verhandlung in Celle

(Foto: AFP)

Die zwei Deutsch-Tunesier waren nach wenigen Monaten in Syrien nach Deutschland zurückgekehrt. Sie hatten mit dem Islamischen Staat gebrochen.

Zwei Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat müssen hinter Gitter. Das Oberlandesgericht Celle hat die Deutsch-Tunesier wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Ayoub B. (27) erhält vier Jahre und drei Monate Haft, Ebrahim H. B. (26) drei Jahre.

Die Wolfsburger waren 2014 nach Syrien aufgebrochen und nach rund drei Monaten nach Deutschland zurückgekehrt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts haben sie mit dem IS gebrochen. Ihre Geständnisse geben einen Einblick in die Terrororganisation. Von möglichen Terrorplänen in Deutschland war bei den zweien nie die Rede.

Ayoub B. war bei einer Offensive gegen die irakische Armee als Krankenwagenfahrer eingesetzt worden. Damit wäre er nur indirekt daran beteiligt gewesen. Er hatte sich nach seiner Flucht von der Terrormiliz distanziert und erklärt, er sei selbst nicht mit dem Angriff einverstanden gewesen. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn deshalb nur wegen Beihilfe zum Mord angeklagt und siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Die Strafe fällt auch deswegen so niedrig aus, da Ayoub B. von einer Kronzeugenregelung profitiert. Er steht als Abtrünniger offenbar auf einer Todesliste des IS.

Bereitschaft zum Selbstmordattentat angeblich nur ein Vorwand

Der andere Verurteilte, Ebrahim H. B., hat vor Gericht zugegeben, dass er sich bereit erklärt hatte, in Bagdad ein Selbstmordattentat zu verüben. Dabei habe es sich aber nur um einen Vorwand gehandelt, den er zur Flucht habe nutzen wollen. H. B. reiste kurze Zeit später in die Türkei, flüchtete von dort nach Tunesien und später weiter nach Deutschland. Dort wurde er festgenommen. Nach Angaben seiner Verteidiger wurde er in der Haft von Islamisten bedroht. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft gefordert.

Die Verteidigung von Ayoub B. hatte auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens plädiert, der Rechtsbeistand von Ebrahim H. B. hatte für seinen Mandanten gefordert, eine maximale Bewährungsstrafe von zwei Jahren müsse genügen.

In München war bereits im Juli ein IS-Rückkehrer ebenfalls schuldig gesprochen worden, der sich von den Terroristen distanziert hatte und als Belastungszeuge aufgetreten war. Er war zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Im kommenden Jahr soll ein weiterer Prozess gegen einen IS-Rückkehrer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführt werden: Der Deutsche Nils D. hat bereits gestanden, in den Jahren 2013 und 2014 ein Scherge des IS gewesen zu sein. Mittlerweile ist er nach Deutschland zurückgekehrt. Er berichtete, dass Deutsche für den Geheimdienst des IS arbeiten und foltern.

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