Terror in Paris:Französische Nationalversammlung billigt Ausnahmezustand

French Prime Minister Manuel Valls attends a debate to extend a state of emergency, at the National Assembly in Paris

"Wir dürfen nichts ausschließen": Ministerpräsident Valls bei der Debatte in der Nationalversammlung.

(Foto: REUTERS)
  • Die französische Nationalversammlung hat der Verlängerung des Ausnahmezustands auf drei Monate zugestimmt.
  • Sie verleiht dem Präsidenten und den Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse, etwa Demonstrationsverbote und Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss.
  • Damit die Regelung in Kraft treten kann, fehlt noch die Zustimmung des Senats. Sie wird für Freitag erwartet.

Weitreichende Folgen für Präsident und Sicherheitsbehörden

Die französische Nationalversammlung hat der Verlängerung des Ausnahmezustands auf drei Monate zugestimmt. Bevor sie in Kraft tritt, muss nun noch der Senat zustimmen. Eine entsprechende Sitzung wird für Freitag erwartet.

Der Ausnahmezustand verschafft den Sicherheitsbehörden und dem Präsidenten weitreichende Vollmachten. Versammlungen und Demonstrationen können etwa verboten werden - für den Ende November in Paris beginnenden Weltklimagipfel ist das schon beschlossen. Polizisten dürfen Wohnungen ohne richterlichen Beschluss durchsuchen, auch davon wird derzeit in Frankreich ausgiebig Gebrauch gemacht.

Bei der Debatte im Parlament wies der französische Ministerpräsident auf die andauernde Gefahrenlage hin. Attentäter könnten zu chemischen oder biologischen Waffen greifen. "Wir dürfen nichts ausschließen", sagte der Regierungschef am Donnerstag vor der französischen Nationalversammlung. Valls machte allerdings keine Angaben über mögliche konkrete Hinweise für solche Pläne.

Staatsschef François Hollande hatte den Ausnahmezustand wenige Stunden nach den Anschlägen vom 13. November verhängt. Eine solche Regelung ist zunächst auf zwölf Tage beschränkt, soll sie länger dauern, müssen Nationalversammlung und Senat zustimmen.

Der Ausnahmezustand wurde in Frankreich zuletzt 2005 verhängt, als in Pariser Vororten Unruhen ausgebrochen waren. Damals galt er aber nur in den betroffenen Departements. Einen landesweiten Ausnahmezustand gab es zuletzt während des Algerienkriegs 1955.

Ein Polizeisprecher teilte mit, im Ausnahmezustand dürften Polizisten außerdem ihre Dienstwaffen in ihrer Freizeit tragen. Sie müssen allerdings ihre Vorgesetzten darüber informieren. Polizeigewerkschaften hatten eine solche Regelung nach den Anschlägen von Paris gefordert. Sie verwiesen dabei unter anderem auf den Fall eines Polizisten, der sich am Freitagabend in der von Selbstmordattentätern attackierten Konzerthalle Bataclan befand. Er wurde durch Schüsse schwer verletzt, als er unbewaffnet eingriff. Im Bataclan töteten die Angreifer 89 Menschen.

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