Süddeutsche Zeitung

Gesundheitswesen:Telefonische Krankschreibung wird schneller eingeführt

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Weil Arztpraxen überlastet sind, sollen Patienten auch ohne persönliches Erscheinen ein Attest für den Arbeitgeber erhalten. Die Regel soll noch im Dezember in Kraft gesetzt werden.

Patientinnen und Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will am 7. Dezember über eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie entscheiden. Im Anschluss muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss prüfen und genehmigen. Das solle sehr zügig erfolgen, war am Mittwoch aus dem Ministerium zu hören. Dem Vernehmen nach ist auch ein sogenanntes "rückwirkendes Inkrafttreten" zum Beschlusstag denkbar.

Die Regelung ist anders als zu Corona-Zeiten

Bereits während der Corona-Pandemie hatte es eine mehrmals verlängerte Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung gegeben. Sie war im April ausgelaufen, sollte aber laut einem im Sommer beschlossenen Gesetz dauerhaft eingeführt werden - der G-BA sollte bis Ende Januar 2024 entsprechende Regelungen beschließen. Dass dies nun schneller passiert, hat mit der Überlastung der Arztpraxen zu tun: Weil aktuell sehr viele Menschen krank sind, kommen die Mediziner kaum hinterher.

Die neue Regelung soll für Patientinnen und Patienten greifen, "die in der Arztpraxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben", sagte eine G-BA-Sprecherin. Dies sei ein Unterschied zur Corona-Sonderregelung. Diese konnten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen der oberen Atemwege nutzen. Die telefonische Krankschreibung soll neben einer Entlastung der Praxen auch den Vorteil haben, die Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken.

Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, hatte die Neuregelung beim Redaktionsnetzwerk Deutschland wegen der "derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen" bereits für diesen Winter als "dringend notwendig" angemahnt. Laut G-BA soll neben der telefonischen Krankschreibung auch die Videosprechstunde helfen, den Gang in die Praxis zu vermeiden: Hier sei eine Krankschreibung bis zu sieben Tagen bei Patientinnen und Patienten möglich, die in der Praxis bekannt seien - und bis zu drei Tagen bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis nicht bekannt seien.

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