Süddeutsche Zeitung

Bischof Tebartz-van Elst:Von der Vergangenheit eingeholt

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Das Bistum Limburg will Schadenersatz von seinem Ex-Chef Tebartz-van Elst. Womöglich geht es um Millionen. Doch ein Verfahren ist schwierig.

Von Matthias Drobinski, München

Er hat sich einen Bart übers Gesicht wachsen lassen. Es sieht jetzt nicht mehr so alterslos glatt aus wie in jenen Monaten, da es das Gesicht zum Skandal war; es ist dunkler geworden, ernster. Franz-Peter Tebartz-van Elst, einst katholischer Bischof von Limburg, Bauherr einer gediegen teuren Residenz und von der Bild-Zeitung "Protz-Bischof" genannt, lebt jetzt in Rom. Er hat dort einen Job als Legat beim "Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung" angetreten, er soll helfen, dass sich die Menschen im säkularen Westen wieder für Gott und die Kirche interessieren.

Das neue Leben ist, soweit man so etwas von außen beurteilen kann, nicht ganz schlecht, mit mehr als 10 000 Euro Monatsgehalt, von denen fast 7300 Ruhestandsbezüge aus Limburg sind. Auf einem Foto zu seiner Amtseinführung im April schüttelt er Papst Franziskus die Hand; der Papst, der ihn 2014 zum Rücktritt drängte, lacht und sieht gar nicht mehr böse aus.

Entscheidung im September

Doch nun holt die Vergangenheit Tebartz-van Elst wieder ein. Das Bistum Limburg möchte vom gewesenen Chef Geld zurück. Der vom Papst eingesetzte Bistumsverwalter, der Paderborner Weihbischof Manfred Grothe, hat dazu Gespräche mit der römischen Rota geführt, dem päpstlichen Gericht. Das soll im September entscheiden, ob es ein Verfahren eröffnet. Wenn es das tut, geht es um viel Geld: 3,9 Millionen Euro hat das Bistum für die Umplanungen und bischöflichen Sonderwünsche abschreiben müssen.

"Daraus lässt sich nicht schließen, dass ein Schaden in dieser Höhe entstanden ist", schränkt Stefan Schnelle ein, der Sprecher des Bistums. Doch wenn sich ungerechtfertigte Zahlungen nachweisen ließen, würden diese zurückgefordert. Grothe sei "verpflichtet, Schaden vom Bistum abzuwenden", sagt Schnelle. Versucht der Verwalter nicht, das Geld einzutreiben, könnte er sich selber haftbar machen.

Verdonnert also tatsächlich das Gericht des Papstes Tebartz zu einer Wiedergutmachung in Millionenhöhe? Es gibt in Limburg Katholiken, die das alles für ein Manöver halten, das davon ablenkt, dass - aus ihrer Sicht - unter dem Weihbischof Grothe zwar viel vom Neuanfang im tief zerstrittenen Bistum die Rede ist, faktisch aber wenig passiert. Andere Insider gehen dagegen davon aus "dass die Römische Rota sehr interessiert ist, den Fall aufzurollen", wie einer mit sehr guten Kontakten nach Rom sagt.

Tebartz in guter Gesellschaft

Tatsächlich wäre Tebartz nicht der erste Hirte, der zu Schadenersatz verpflichtet würde. 2013 musste ein Bischof mehr als 100 000 Dollar an einen Priester zahlen, den er zu Unrecht öffentlich als sexuellen Gewalttäter bezeichnet hatte. Ein anderer hatte einfach ein Gebäude verkauft, ohne den Priesterrat zu informieren - und musste der betroffenen Gemeinde den entstandenen Schaden ersetzen.

Schwierig bliebe ein Verfahren gegen Tebartz-van Elst in Rom allemal. Das päpstliche Gericht müsste herausarbeiten, welche Verantwortung der Bischof, aber auch das Domkapitel, der Generalvikar und der Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls an der Kostenexplosion tragen: Der Prüfbericht der Bischofskonferenz lässt sie alle nicht gut aussehen. Die Richter müssten zudem belegen können, welche Sonderwünsche und Umbauten tatsächlich der Willkür entsprangen - es soll schließlich künftig nicht jeder Bischof befürchten müssen, für Fehlentscheidungen mit dem Privatvermögen zu haften.

Es könnte also sein, dass Tebartz-van Elst sich mit dem Bistum einigt, dass er auf einen Teil seines Ruhestandsgehaltes verzichtet, was dann als Wiedergutmachungszahlung gilt. Der Interimsverwalter Grothe hätte seine Schuldigkeit getan, das Auswahlverfahren für einen neuen Bischof könnte beginnen - die ideale Qualifikation für die Kandidaten wäre ein Blauhelm einsatz oder jahrelange Mediationsarbeit zwischen Israelis und Palästinensern.

Mehrere Anzeigen gegen Tebartz-van Elst

Ein Verfahren vor dem römischen Kirchengericht würde auch die staatliche Justiz unter Druck setzen. Bei der Staatsanwaltschaft Limburg waren mehrere Anzeigen gegen Tebartz-van Elst wegen des Verdachts auf Untreue eingegangen. Die aber lehnte es im Juli 2014 ab, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen: Das sei eine innerkirchliche Angelegenheit, mit der sich die staatliche Justiz gar nicht befassen dürfe. Bald war bekannt, dass die Limburger Ermittler weitgehend ein Gutachten des Bistums übernommen hatten. Die Gerüchte hielten sich, dass Kirche und Politik den Wunsch nach einer stillen Beerdigung des Falls geäußert hätten und eine wenig mutige Staatsanwaltschaft dem gefolgt sei.

Skandal-Chronik

Franz-Peter Tebartz-van Elst wird im Januar 2008 Bischof von Limburg. Im Juni 2011 wird der Grundstein für seinen neuen Bischofssitz gelegt. Im April 2012 gerät Tebartz-van Elst in die Schlagzeilen: Der Bischof war im Januar erster Klasse nach Indien geflogen und hatte diesen Fakt zunächst abgestritten. Parallel dazu wird Kritik an den explodierenden Kosten für den Bischofssitz laut, 9,5 statt 5 Milliarden Euro soll es angeblich kosten. Im Juni 2013 wird das "Diözesane Zentrum Sankt Nikolaus" eingeweiht. Im Oktober 2013 ist klar: Der Bau kostet 31 Millionen Euro. Ende Oktober 2013 entscheidet der Vatikan: Tebartz soll das Amt nicht länger ausüben. Foto: Imago/Getty

Kürzlich erst hat in der Zeitung Rechtswissenschaft die Marburger Juristin Frauke Rostalski den Vorgang scharf kritisiert: Die Veruntreuung von Vermögen sei Sache des staatlichen Strafrechts und keine interne Angelegenheit der Kirche. Bistum und Staatsanwaltschaft hätten das noch 2010 genauso gesehen, als ein hochrangiger Kirchenmitarbeiter wegen Untreue verurteilt wurde - da müsse man nun beim Bischof die gleichen Maßstäbe anlegen. Selbst ein hochrangiger Kirchenmitarbeiter hält das Argument für "schlüssig" und sagt: "Da müssten die Staatsanwälte noch mal ran."

Um den Zankapfel selber, das diözesane Zentrum auf dem Limburger Domberg, ist es ruhig geworden; das Bistum lädt auf seiner Homepage zur Führung durch die Räume ein, den Blick auf den luxuriösen Koi-Karpfenteich inklusive. Das Bistum und sein neubärtiger Ex-Bischof aber werden diese Ruhe so schnell nicht finden.

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Quelle:
SZ vom 24.07.2015
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