Süddeutsche Zeitung

SZ-Serie "Schaffen wir das?", Folge 3:Ein Leben im Dickicht der Behörden

Mithilfe von Ehrenamtlichen versuchen Flüchtlinge, sich in der deutschen Bürokratie zurechtzufinden. Die aber tut sich mitunter schwer. Die Geschichte des syrischen Flüchtlings Azad, den das Landratsamt zur Botschaft des Regimes schickte.

Von Jan Bielicki

Dem grünen Zettel, Format Din A4, ist anzusehen, dass er durch viele Hände gegangen ist, so gefaltet und geknittert ist er. Er dokumentiert die erste Begegnung zwischen Azad und der deutschen Bürokratie. Azad erinnert sich nur noch schemenhaft daran.

"Sehr, sehr müde" war er, als er an jenem Tag im Herbst 2015 über die deutsche Grenze kam und in die Aufnahmestelle im niederbayerischen Deggendorf gefahren wurde. Er musste seine Finger auf den Scanner legen, der seine Abdrücke nahm, er nannte seinen Namen, dann blitzte die Kamera, das Foto, das rechts oben auf dem grünen Zettel klebt, zeigt einen jungen Mann mit erschrocken aufgerissenen Augen und schütterem Fusselbart.

Integration in Deutschland

Dieser Text ist Teil der SZ-Integrationsserie "Schaffen wir das?". Alle Folgen der Serie finden Sie hier.

Auf dem Zettel steht sein Name - nicht Azad, sondern sein richtiger. In der Zeitung möchte er aus Furcht um seine Angehörigen lieber nur mit einem Vornamen genannt werden und den hat er bewusst gewählt: Azad heißt auf Deutsch frei. Es steht da der Tag seiner Geburt im Jahr 1995, und dass er aus Syrien kommt. Das hat er so angegeben, das reichte für den grünen Zettel, der im Amtsdeutsch "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender", kurz: Büma, heißt.

Einen Pass, um seine Angaben zu unterfüttern, hatte er nicht. Und so belegt das teils in schlampiger Handschrift ausgefüllte Dokument Schwächen und Stärken der deutschen Verwaltung in ihrer Begegnung mit den Hunderttausenden, die im Flüchtlingsherbst 2015 ins Land kamen: Natürlich waren die Behörden nicht vorbereitet. Aber sie haben so flexibel improvisiert, dass irgendwie jeder Essen und ein Bett bekam. Und eine Akte.

Drei Jahre später ist die Zettelwirtschaft vorüber, die Büma für Neuankömmlinge bundesweit durch einen deutlich fälschungssicherer anmutenden "Ankunftsnachweis" ersetzt. Azads grüner Zettel ist inzwischen in einem Ordner abgeheftet. Das hat Azad schon aus den Chatgruppen syrischer Flüchtlinge gelernt: "Vom ersten Geld in Deutschland musst du dir einen Aktenordner kaufen."

Zwei gut gefüllte Ordner hat der junge Mann mit dem nunmehr sorgfältig gepflegten Vollbart mitgebracht zum Treffen am Wohnzimmertisch der Familie, die sich in einer Münchner Umlandgemeinde um ihn und andere Flüchtlinge kümmert. Rosafarbene Einmerker trennen die Dokumentenstapel: Asylbundesamt, Landratsamt, Jobcenter et cetera.

Die Briefe und Bescheide begleiten den bisweilen gewundenen Weg eines Flüchtlings durch die Behörden. Azads Fall ist kein allzu schwieriger, es hat vieles ganz gut geklappt. Eines der jüngsten Dokumente im Ordner ist das Zeugnis der Berufsschule, die der Azubi seit einem Jahr besucht. Aber es gab und gibt auch Hindernisse.

So musste er lange auf den Ausgang seines Asylverfahrens warten. Zwar wurde er nach vier Monaten zum ersten Mal in die Münchner Außenstelle des Bamf geladen. Bis zur Anhörung aber dauerte es noch einmal zehn Monate - damals keine unübliche Verspätung im völlig überlasteten Asylbundesamt.

Karin Niedermayr, seine Betreuerin aus dem Helferkreis, hatte mehrfach versucht, Auskunft über den Fortgang des Verfahrens zu erhalten. Vergeblich. Obwohl sich die Helfer Vollmachten ihrer Schützlinge ausstellen lassen, "stoßen wir oft gegen Wände", sagt Niedermayr, die ihren richtigen Namen aus Sorge um ihre Klienten nicht öffentlich machen will: "Es ist frustrierend."

Die Wartezeit hatte Folgen. Anders als seine Freunde erhielt Azad nur einen eingeschränkten Flüchtlingsschutz. Der Maßstab, nach dem Bamf-Entscheider die Geschichten der Geflohenen einstufen, hatte sich in den Monaten des Wartens geändert. Azad hatte nichts anderes erzählt als seine Freunde: Wie der Vater seinen 16-jährigen Sohn über die Grenze in die Türkei schickte, damit der nicht eingezogen würde in die Armee oder irgendeine Miliz.

Wie der Jugendliche sich mit harter, gering bezahlter Arbeit ohne Papiere durchschlug in der Türkei, bis die Regierung in Ankara die Grenzen öffnete und auch er sich dem Treck Richtung Mitteleuropa anschloss. Es reichte nur zum sogenannten subsidiären Schutz, Azad wusste es sofort, als er den Brief vom Bamf las; das Schreiben war auch auf Arabisch abgefasst.

Diese Einstufung hat nun eine Folge, die Azads Betreuer besonders empört. Als er in der Ausländerbehörde des Landratsamtes die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragte, wurde ihm bedeutet, er solle sich einen Pass bei der syrischen Botschaft in Berlin beschaffen - einer Behörde des Regimes also. Sogar den Antrag dazu haben sie ihm schon ausgedruckt.

Zur Feststellung seiner Identität freilich wäre das gar nicht nötig. Längst hat Azads Vater ihm von daheim einen Auszug aus dem syrischen Zivilregister geschickt, ein Dokument, auf dem Dutzende grüner und orangener Gebührenmarken andeuten, dass es auch Syriens Regime mit Bürokratie sehr ernst meint. Einen Pass aber hatte er nie, das Dokument ist 285 Euro teuer, und wer das Land nicht verlassen wollte, brauchte es auch nicht. Und nun bei der Botschaft des Regimes vorstellig zu werden - davor hat Azad Angst. Er befürchtet Repressalien gegen Angehörige daheim.

Es sei "zumutbar", heißt es dagegen bei den deutschen Behörden - jedenfalls für Menschen mit eingeschränktem Flüchtlingsschutz wie Azad. Wäre er dagegen als Flüchtling gemäß der Genfer Konvention anerkannt, könnte er laut deutschem Asylgesetz seinen Schutzstatus sogar wieder verlieren, wenn er sich einen Pass des heimischen Regimes ausstellen oder verlängern ließe.

Als Niedermayr daraufhin mit ihrem Schützling in die Ausländerbehörde eilte, stellte sich heraus: Für die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis braucht Azad den Pass doch nicht. Er bekommt aber auch keinen Ersatzausweis, der ihm einen Ausflug etwa nach Österreich erlauben würde.

Der Geflüchtete: Fünfmal Wartenummer gezogen, fünfmal gewartet, fünfmal vertröstet

Es hakt auch anderswo. Azad lebt in einer Asylunterkunft, seit seiner Anerkennung jedoch als "Fehlbeleger". Er solle ausziehen, hat ihm die zuständige Bezirksregierung geschrieben. Aber wohin im Wohnnotstandsraum München? Inzwischen berechnet ihm die Bezirksregierung etwa 300 Euro monatlich für seinen Platz im Vier-Bett-Zimmer, Toilette auf dem Gang. Seit er als Azubi Geld verdient, springt das Jobcenter dafür nicht mehr voll ein. Laut einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind diese Mieten zu hoch, sie müssen neu berechnet werden.

Das alles geht über den Schreibtisch der freiwilligen Helfer. Denn zwar spricht Azad nun ordentlich Deutsch, Amtsdeutsch aber versteht er nicht. Im Helferkreis tauschen sie noch sehr viel ärgerlichere Geschichten aus: Wie man etwa fünfmal zum Ausländeramt in die Kreisstadt fährt, um die Genehmigung für einen jungen Syrer zu erhalten, eine Ausbildungsstelle antreten zu dürfen. Fünfmal Wartenummer gezogen, fünfmal gewartet, fünfmal vertröstet. Ausländerbehörden sind oft unterbesetzt, obwohl Städte und Landkreise ihr Personal aufgestockt haben.

Doch Bewerber für die freien Stellen in den Ämtern zu finden, die nicht unbedingt als die begehrtesten Arbeitsplätze gelten, ist nicht immer leicht. Manchmal stören auch allzu enge oder eng ausgelegte Vorschriften: Ein Kind wird geboren, doch syrische Eltern bekommen Geburtsurkunden nur, wenn ihre eigenen Geburts- und Heiratsurkunden vorliegen und deren Echtheit von der deutschen Botschaft im Libanon beglaubigt ist.

Ohne Geburtsurkunde aber gibt es oft Schwierigkeiten, Kindergeld zu bekommen - während das Jobcenter unter Hinweis auf den Kindergeld-Anspruch die Zahlungen kürzt. Solche Erlebnisse mit Bürokratie raube vielen Helfern die Energie, sich um Flüchtlinge zu kümmern, sagt Karin Niedermayr.

Azad hat ihr wieder einen Brief mitgebracht. Etwa 14 Euro Aufstockung bekomme er in den Monaten April bis Juni, schreibt ihm das Jobcenter. Abgeschickt hat es den Brief Ende August.

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Quelle:
SZ vom 18.09.2018/bepe
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