SZ-Leitartikel:Aufstand der Unfähigen

Heribert Prantl

Ein Aufstand der Anständigen sollte es werden, ein Aufstand der Unfähigen ist daraus geworden. Der Verbotsantrag gegen die NPD liegt verdreckt im Straßengraben, weil die deutsche Geheimdienstbürokratie Schmierseife auf den Weg nach Karlsruhe geschüttet hatte.

Normalerweise kommt bei einem Unfall der Straßenhilfsdienst. Doch was geschieht hier? Diejenigen, die einst den Aufstand der Anständigen ausgerufen hatten, streiten sich wie die Kesselflicker darüber, wer nun schuld sei an der Malaise. Diejenigen aber, gegen die sich der Aufstand der Anständigen richten sollte, lachen sich ins Fäustchen.

V-Mann-Seligkeit der deutschen Geheimdienstbürokratie

Die Rechtsextremisten nämlich tun jetzt so, als seien sie die Anständigen, die vom Staat auf unanständige Weise verfolgt worden sind. Die Rücknahme der Verbotsanträge würden sie als Feigheit der Demokraten feiern. Deshalb muss das Verbotsverfahren fortgesetzt werden, mit besseren Beweismitteln als bisher.

Es sind drei Dinge festzuhalten. Erstens: Die V-Mann-Seligkeit der deutschen Geheimdienstbürokratie ändert nichts an der Widerlichkeit der NPD-Ideologie. Zweitens: Die bisherigen Schwächen der Verbotsanträge ändern nichts an der Gefährlichkeit der Neonazis.

Und drittens: An den Pöbeleien und Angriffen von Rechtsextremisten gegen alles "Undeutsche" hat sich nichts geändert. Im Gegenteil: Die Zahl der Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund nimmt weiter zu; und im Internet kann man heute 1300 Hetzseiten aufrufen. Es ist allerdings so, dass sich seit dem 11.September 2001 die Medien-Öffentlichkeit wenig für die Neonazi-Gewalttätigkeiten interessiert. Der Zorn, der darüber im Sommer 2000 herrschte, ist verraucht und vergessen.

Die Angst vor der gewalttätigen Fremdenfeindlichkeit ist spätestens seit dem 11. September 2001 einer Angst vor gewalttätigen Fremden gewichen. Und die Politik der inneren Sicherheit hat statt der marodierenden Schläger der Neonazi-Kameradschaften nunmehr islamistische Terroristen im Visier. Doch der Rechtsextremismus in Deutschland ist heute nicht weniger giftig als vor zwei oder fünf Jahren.

Das Verbot der NPD ist vorbeugender Opferschutz

Wenn der Verbotsantrag gegen die NPD vor einem Jahr richtig war, dann ist er es heute auch. Und er war und ist richtig, weil die NPD Gewalt befruchtet; das haben die Verbotsantragsbegründungen bisher nicht deutlich genug herausgearbeitet. Das Verbot der NPD ist also nicht nur Demokratieschutz; als solcher wäre es entbehrlich, weil die deutsche Demokratie nach fünfzig Jahren auch ohne Hilfe des Bundesverfassungsgerichts stark genug ist, um mit braunen Idiotien fertig zu werden.

Die Opfer der Rechtsextremisten sind es nicht; sie sind nicht stark genug. Um sie zu schützen, ist das NPD-Verbot notwendig. Für sie, für die Opfer, müssen die Verbotsanträge aufrechterhalten bleiben, auch wenn der Staat sich damit nun lächerlich gemacht hat, weil die Innenminister und ihre Bürokratien bei der Antragsbegründung geschlampt und gezinkt haben. Das aber sollen nun nicht die Opfer ausbaden, sondern die Bürokraten - indem sie entweder den angerichteten Schaden wieder gut zu machen versuchen oder aber zurücktreten.

Die deutsche Demokratie kann und muss es aushalten, wenn eine sogenannte Nazi-Kameradschaft sie mit genagelten Schuhen tritt. Ein einzelner Mensch hält das nicht aus. Das Verbot der NPD ist also vorbeugender Opferschutz. Deswegen müssen die Verbotsanträge nachgebessert werden.

Das Bundesverfassungsgericht möge nun statt der Neonazi-V-Leute des Verfassungsschutzes die Leute vorladen, die sich um die Opfer der braunen Gewalt kümmern und die aus alltäglicher Erfahrung wissen, wieviel Angst das NPD-Milieu zumal im Osten verbreitet. Der FDP-Chef Guido Westerwelle hat gefordert, der Bundestag solle seinen Verbotsantrag zurückziehen. Im Schutz der Prominenz lässt sich leicht so reden; ein Mensch, der am helllichten Tag von den Glatzköpfen gejagt wird, redet anders.

Ritterschlag für die NPD

Der Rückzug aus Karlsruhe käme einem Ritterschlag für die NPD gleich. Er käme dem Eingeständnis gleich: "Wir, die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag, haben uns getäuscht. Die NPD ist gar nicht so schlimm, wie wir gedacht haben." So jedenfalls würde ein Rückzug in der Öffentlichkeit empfunden. Und die Opfer der braunen Gewalt wären dann noch ein wenig schutzloser als zuvor.

Es wäre ein Fiasko, würden sich die drei Verfassungsorgane mit ihren Verbotsanträgen jetzt wegen des V-Mann-Desasters kleinlaut von der Bühne trollen. Gewiß: Der aus Schuld der Verfassungsschützer unzureichend begründete Verbotsantrag hat immensen Schaden angerichtet. Die Anrüchigkeit der NPD begründet man nun einmal nicht mit anrüchigen Beweispersonen.

Dem damit angerichteten Schaden macht man nicht dadurch wieder gut, dass man den Verbotsantrag wegwirft. Man macht ihn wieder gut, indem man ihn jetzt mit aller Akribie neu und besser zu begründet. Insoweit haben die Innenminister und ihre Apparate jetzt Bewährungsfrist.

Die Stärke des starken Staates besteht darin, dass er aus seinen Fehler lernt und seinen V-Mann-Fetischismus korrigiert. Nicht der Verbotsantrag gegen die NPD war der Fehler, sondern seine unzureichende Begründung.

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