Süddeutsche Zeitung

SZ Espresso:Der Tag kompakt - die Übersicht für Eilige

Was heute wichtig war - und was Sie auf SZ.de am meisten interessiert hat.

Von Fabian Swidrak

Der Tag kompakt

Im Hambacher Forst darf vorerst nicht weiter gerodet werden. Das entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren. Außerdem darf die für Samstag geplante Großdemonstration von Braunkohlegegnern am Forst trotz Sicherheitsbedenken der Polizei stattfinden. Das Verwaltungsgericht Aachen kippt ein von der Polizei erlassenes Verbot. Von Benedikt Müller

Friedensnobelpreis für Kampf gegen sexuelle Gewalt im Krieg. Ausgezeichnet werden die jesidische Aktivistin Nadia Murad und der kongolesische Arzt Denis Mukwege. Beide mussten Unvorstellbares erleben und engagieren sich für Opfer sexueller Gewalt, berichtet Sebastian Gierke. Diese Auszeichnung war überflällig, kommentiert Isabel Pfaff.

Landgericht Paderborn spricht Urteil im Höxter-Prozess. Angelika Wagener muss wegen Mordes durch Unterlassen für 13 Jahre, ihr Ex-Mann Wilfried Wagener für elf Jahre in Haft. Er wird die Haft wegen verminderter Schuldfähigkeit jedoch vorerst nicht antreten müssen und in die Psychiatrie eingewiesen, berichtet Hans Holzhaider. In den 60 Tagen der Verhandlung hat sich nach und nach ein Bild des Grauens zusammengefügt. Eine Chronologie

Trumps Richterkandidat Kavanaugh nimmt wichtige Hürde. Der US-Senat wird am Samstag darüber abstimmen, ob Kavanaugh Richter am Obersten Gericht der USA werden soll oder nicht. Das haben die Senatoren in einer Vorabstimmung entschieden. Zur Nachricht

Röttgen greift Merkel an. Der frühere Umweltminister sagt in einem Interview, in Deutschland müsse sich politisch etwas verändern. In Richtung der Bundeskanzlerin warnt er, die Systemkrise werde sich verschärfen, wenn Merkel ihre Methode nicht ändere. Die große Koalition sei die Regierungsform der systemischen Erschöpfung. Mehr Informationen

Deutscher Fußball-Bund macht erstmals Verluste. Der DFB verzeichnet für das Geschäftsjahr 2017 ein Minus von knapp 20,3 Millionen Euro. Hauptgrund dafür sind Schatzmeister Osnabrügge zufolge die Nachzahlungen an das Finanzamt Frankfurt im Zuge der Affäre um die Weltmeisterschaft 2006. Die Details

3 aus 24 - Meistempfohlen heute

Kinder an die Urnen! Die U18-Landtagswahlen in Bayern stoßen auf unerwartet großes Interesse. Es gibt seit Jahren Forderungen, Kindern und Jugendlichen das offizielle Wahlrecht zu verleihen. Sonst drohe die Herrschaft der Alten. Von Thomas Hummel

Und bei den Männern? Zwei Fußballerinnen des FC Bayern heiraten und der Klub postet ein Foto davon. Bei Fußballern scheint ein solches Szenario undenkbar und man muss die Frage stellen: Warum ist das immer noch so? Kommentar von Martin Schneider

Die Macht der "Me Too"-Bewegung. Eine Beschuldigung wegen sexueller Übergriffe kommt in den USA heute schnell dem Ende der politischen Karriere gleich. Seit Aufkommen der "Me Too"-Debatte sind bereits einige Politiker darüber gestürzt. Von Thorsten Denkler

SZ-Leser diskutieren​

Sollten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wählen dürfen? Ja, schreibt Porcupine. "Ich hatte bereits drei Jahre lang Steuern gezahlt, bis ich das erste Mal wählen durfte. Deshalb Wahlrecht ab 14 Jahren, jedoch mit einer Einschränkung - keine Briefwahl. Sonst füllen die Eltern den Wahlzettel daheim aus." Gingerhead hält ein solches Wahlrecht für riskant: "Kinder und Jugendliche müssen mehr gehört und ihnen muss mehr Einfluss in der gesellschaftlichen Entwicklung gegeben werden. Andererseits sollte man ein bisschen mehr vom Leben wissen." HerrSchilling ist dagegen: "Ich fand als Jugendlicher den Kommunismus cool, weil in der Jugendzentrumsgruppe die schönsten Mädchen waren. Ich würde jetzt nicht wollen, dass mir damals jemand das volle Wahlrecht gegeben hätte." Diskutieren Sie mit uns.

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