Verbrechen des Assad-Regimes:Niederlande wollen Syrien für Verstöße gegen Menschenrechte zur Verantwortung ziehen

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Stef Blok, Außenminister der Niederlande, tritt mit einem Land für eine Strafverfolgung der syrischen Machthaber ein. (Foto: Sem van der Wal/AFP)

Syrien solle an "seine internationalen Verpflichtungen erinnert" werden. Der symbolische Schritt könnte ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof nach sich ziehen - und helfen, Druck auf den UN-Sicherheitsrat auszuüben.

Von Moritz Baumstieger

Mit einem Verweis auf die internationale Anti-Folterkonvention versucht die Regierung der Niederlande, das syrische Regime für zehntausendfache Verstöße gegen die Menschenrechte in seinem Land zur Verantwortung zu ziehen. "Das Assad-Regime hat fürchterliche Verbrechen begangen", schrieb Außenminister Stef Blok am Freitag in einer Mitteilung an die Mitglieder des niederländischen Parlaments, "die Beweise sind erdrückend." Am selben Tag hatten Abgesandte der Regierung in Den Haag syrischen Diplomaten in Genf eine diplomatische Note übergeben, durch die die Niederlande "Syrien an seine internationalen Verpflichtungen erinnert", Verstöße gegen die Anti-Folterkonvention zu stoppen und Opfer zu entschädigen.

Die Note forderte das Regime von Machthaber Baschar al-Assad dazu auf, mit den Niederlanden in Verhandlungen zu dem Thema einzutreten. Das ist möglich, weil beide Staaten die Konvention anerkannt haben, Syrien ist ihr 2004 beigetreten. Bisher hat Damaskus nicht auf den Vorstoß Bloks reagiert. Ob dies überhaupt geschehen wird, ist fraglich. Findet sich durch die geforderten Verhandlungen keine Lösung, ist nach internationalem Recht ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) möglich, vor dem Streitigkeiten zwischen Staaten verhandelt werden.

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Das Gericht ist nicht mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu verwechseln, der ebenfalls in Den Haag angesiedelt ist und der 2002 die Arbeit aufnahm, um Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Der IStGH kann jedoch nur gegen Länder aktiv werden, die sich seiner Autorität unterstellt haben, was Syrien bislang verweigerte. Dem UN-Sicherheitsrat ist es zwar möglich, das Gericht zu Verfahren gegen einzelne Vertreter des Regimes aufzufordern - entsprechende Versuche scheiterten in der Vergangenheit jedoch jeweils an einem Veto von Syriens Verbündetem Russland.

Heiko Maas begrüßte den Schritt

Auch an das Bundesaußenministerium wurde von Menschenrechtsaktivisten herangetragen, den nun von den Niederlanden beschrittenen juristischen Umweg zu gehen. Das Auswärtige Amt aber habe die Möglichkeit aber schon aus dem Grund verworfen, weil Deutschland keine diplomatischen Beziehungen mehr Damaskus unterhalte, seit man 2012 die eigene Vertretung dort geschlossen und den syrischen Botschafter aus Berlin ausgewiesen hat. Das sagten mit dem Vorgang vertraute Personen der SZ. Dass die Mitarbeiter seines niederländischen Kollegen nun jedoch in Genf eine Möglichkeit fanden, Assads Diplomaten die Note zuzustellen, begrüßte Außenminister Heiko Maas als "wichtigen Schritt im Kampf gegen die Straflosigkeit in Syrien". Mehr als 14400 Syrerinnen und Syrer seien seit Beginn des Konfliktes unter Folter gestorben, "fast 99 Prozent von ihnen in der Hand des syrischen Regimes", so Maas. "Es ist daher gut, dass Syrien jetzt hierüber auf internationaler Ebene Rechenschaft ablegen muss."

Bislang konzentrieren sich die Anstrengungen Deutschlands eher auf die Anwendung des sogenannten Weltrechtsprinzips, nach dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch vor hiesigen Gerichten verhandelt werden können, egal, wo sie begangen wurden. Eine Abteilung des Bundeskriminalamts sichert Beweise und sammelt Zeugenaussagen. Auf deren Basis beantrage das Bundeskriminalamt etwa 2018 internationalen Haftbefehl gegen Jamil Hassan, den damaligen Chef des in Syrien besonders gefürchteten Geheimdienstes der Luftwaffe.

Die diplomatischen Konsequenzen sind zunächst einmal symbolischer Natur

In Koblenz läuft seit April ein erstes, weltweit beachtetes Verfahren gegen zwei Mitglieder des syrischen Geheimdienstes, die als Flüchtlinge nach Deutschland kamen und hier festgenommen wurden. Anwar R. soll als Leiter der Befragungsabteilung eines Geheimdienstgefängnisses Folter in mindestens 4000 Fällen befohlen haben, die mindestens 58 Menschen nicht überlebten, Eyad A. als Mitglied einer Greiftruppe bei Festnahmen geholfen haben. In der vergangenen Woche sagte vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein ehemaliger Totengräber aus Damaskus als Zeuge aus und schilderte eineinhalb Tage lang in erschütternden Worten, wie er und seine Kollegen Woche für Woche Hunderte von Folter entstellte Leichname in Massengräbern bestatten mussten, die in Kühllastern aus Geheimdienstgefängnissen und Krankenhäusern angeliefert wurden.

Syrerinnen und Syrer, die ihre Haftzeit in der "Abteilung 251" genannten Gefängnis überlebt haben, treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Einige von ihnen werden von Rechtsanwalt Patrick Kroker vertreten, der sonst bei der Berliner Organisation ECCHR tätig ist, die nach Wegen sucht, Menschenrechtsverletzungen juristisch aufzuarbeiten. "Auf der diplomatischen Ebene hat das zunächst eher symbolische Konsequenzen", sagte Kroker der Süddeutschen Zeitung, "es ist ein Stigma für das Regime".

Dennoch sei die niederländische Initiative wichtig, weil sie das Thema weiterhin auf der politischen Agenda verankere und so helfe, Druck auf den UN-Sicherheitsrat auszuüben. Das nun angestoßene Verfahren der Niederlande könne nicht nur Opfern ein weiteres Forum geben, sondern auch dazu führen, "weitere Risse in die Mauer der Straflosigkeit" zu bringen, die bisher die Täter in Syrien schütze. "Denn nur mit Weltrechtsverfahren wird die Aufarbeitung immer sehr begrenzt bleiben", sagt Kroker.

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