Süddeutsche Zeitung

Folterprozess zu Syrien:Historischer Schuldspruch gegen syrischen Folterhelfer

Das Koblenzer Oberlandesgericht verurteilt erstmals einen Ex-Geheimdienstmitarbeiter nach dem Weltrechtsprinzip.

Von Moritz Baumstieger

Im weltweit ersten Prozess wegen Foltervorwürfen gegen syrische Geheimdienstmitarbeiter haben die Richter am Oberlandesgericht Koblenz ein erstes Urteil gefällt. Eyad A., der rangniedrigere der beiden Angeklagten, muss für viereinhalb Jahre in Haft. Der Senat sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass sich der 44-Jährige der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht habe. Als Mitglied eines Greifkommandos des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes soll Eyad A. in mindestens 30 Fällen an der Verhaftung von Demonstranten beteiligt gewesen sein, die 2011 gegen die Herrschaft des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad auf die Straße gingen. Dass die Verhafteten bei ihrer Einlieferung in das sogenannte Al-Khatib-Gefängnis des Geheimdienstes schwerste Misshandlungen zu erwarten hätten, sei Eyad A. bewusst gewesen, argumentierte die Bundesanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer.

Das Verfahren in Koblenz hat eine historische Dimension und wurde dementsprechend aufmerksam von syrischen Aktivisten und internationalen Medien verfolgt: Erstmals weltweit mussten sich zwei Agenten der syrischen Geheimdienste unter Anwendung des sogenannten Weltrechtsprinzips verantworten. Dieses Prinzip besagt, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit so gravierend sind, dass sie an jedem Ort der Welt vor Gericht gebracht werden können - auch, wenn weder Angeklagte, noch Opfer die Staatsangehörigkeit des Landes haben, in dem verhandelt wird. Gleichwohl gibt es im Fall des Prozesses gegen Eyad A. und den ebenfalls angeklagten Anwar R. eine deutsche Tangente: Beide waren als Flüchtlinge in die Bundesrepublik eingereist, nachdem sie sich von Assads Regime losgesagt hatten und sich aus Syrien abgesetzt hatten.

Auf den nun verurteilten Eyad A. wurden die Ermittler durch einen Hinweis aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufmerksam: In der Anhörung für sein Asylverfahren in Zweibrücken hatte er freimütig von seiner Tätigkeit für den syrischen Geheimdienst berichtet und sich selbst belastet. Vor allem seine Zeit in der sogenannten Unterabteilung 40 von Hafez Makhlouf, einem Cousin von Machthaber Assad, die bei der Niederschlagung von Protesten 2011 mit äußerster Härte vorging, interessierte die Ermittler.

Fotos von fast 7000 in syrischen Gefängnissen zu Tode Gequälten wurden wichtige Beweismittel

Weil er bei einer weiteren Vernehmung nicht ausreichend darüber aufgeklärt wurde, dass er nicht mehr als Zeuge, sondern als mutmaßlicher Täter galt, konnten Teile seiner Aussagen nicht verwendet werden. Eyad A. wurde auch vorübergehend aus der Untersuchungshaft freigelassen, der Vater von sechs Kindern nutzte diese Gelegenheit jedoch nicht, um zu fliehen. Verwandte von ihm sagten der SZ, er sei auch deshalb nicht untergetaucht, weil eine gehbehinderte Tochter von ihm in Zweibrücken nun erstmals adäquate Behandlung erfährt.

Durch die Beweisaufnahme in dem seit April 2020 laufenden Verfahren ist die systematische Staatsfolter in Syrien erstmals vor einem unabhängigen Gericht umfassend dokumentiert worden. Nach Angaben von Organisationen wie Amnesty International sind seit Ausbruch des Konfliktes in Syrien vor zehn Jahren fast 100 000 Menschen in Gefängnissen verschwinden, das Schicksal Zehntausender ist ungeklärt. Mindestens 18 000 Menschen wurden laut Menschenrechtsorganisationen hingerichtet oder zu Tode gefoltert.

Im Koblenzer Prozess machten nun in Europa lebende Folteropfer, Insider aus Geheimdiensten und geflohene Syrer Aussagen, die etwa beim Entsorgen der Leichen helfen mussten. Auch die sogenannten Caesar-Fotos, die ein übergelaufener Militärfotograf mit selbigen Decknamen außer Landes geschmuggelt hatte, wurden gezeigt - auf den 53 000 Aufnahmen sind die Leichen von mindestens 6787 Menschen zu sehen, die die Qualen in Geheimdienstgefängnissen nicht überlebten. Forensiker des Bundeskriminalamts haben die Bilder systematisch ausgewertet und gaben vor Gericht detaillierten Einblick in die Methoden der Folterer des syrischen Regimes.

Gegen einen zweiten Angeklagten läuft das Verfahren noch weiter

Auf die Fotos hatte Eyad A. mit einem Brief reagiert, der vor Gericht vorgelesen wurde, darin brachte er seine Bestürzung zum Ausdruck, auf dem Rückweg ins Gefängnis nach dem Sitzungstag habe er weinen müssen. Er selbst habe keine unschuldigen Zivilisten töten wollen und sei deshalb auch später desertiert - um sein Leben und das seiner Angehörigen nicht in Gefahr zu bringen, habe er jedoch einen günstigen Moment abwarten müssen. Die Verteidiger von Eyad A. griffen diese Argumentation in ihrem Schlussplädoyer auf: Befehlsverweigerung wäre ein Todesurteil für Eyad A. gewesen. Sie beriefen sich auf den sogenannten "entschuldigenden Notstand" - wer rechtswidrige Taten begehe, um sein eigenes oder andere Leben zu schützen, dürfe nicht bestraft werden. Der Senat folgte dieser Ansicht nicht, sprach Eyad A. wegen Freiheitsberaubung und Beihilfe zur Folter schuldig. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten Anwar R., der eine Ermittlungseinheit im Al-Khatib-Gefängnis leitete, läuft weiter.

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