Menschenrechtsverletzungen in Syrien:Historischer Schuldspruch

Im weltweit ersten Prozess zu Verbrechen des syrischen Regimes verurteilt ein deutsches Gericht einen hochrangigen Geheimdienstler. Er sei für die Folter von mindestens 4000 Menschen mitverantwortlich.

Von Moritz Baumstieger und Lena Kampf

Das Oberlandesgericht Koblenz hat am Donnerstag ein weltweit erstes Urteil gegen einen hochrangigen syrischen Beamten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gefällt. Anwar R., Vernehmungschef des als al-Khatib bekannten Gefängnisses des Allgemeinen Syrischen Geheimdiensts in Damaskus, wurde wegen 27-fachen Mordes, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme und sexuellen Missbrauchs von Gefangenen schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 58-Jährige in seiner Rolle als ehemaliger Leiter der Ermittlungen der Abteilung 251 zwischen 2011 und 2012 für die Folter von mindestens 4000 Menschen mitverantwortlich ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger von R. hatten auf Freispruch plädiert, R. selbst hatte ausgesagt, unschuldig zu sein. Er habe Gefangene befreit und sei deswegen demontiert worden. R. desertierte 2012 und floh mit seiner Familie über Jordanien nach Deutschland, wo er 2019 festgenommen wurde.

Der Prozess, der im April 2020 begonnen hatte, ist bisher weltweit der einzige, der sich mit den schweren Verbrechen des Regimes von Syriens Machthaber Baschar al-Assad seit Beginn der Aufstände 2011 und des nachfolgenden Bürgerkriegs beschäftigt. Weil Syrien kein Mitglied des internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag ist, kann dort kein Prozess durchgeführt werden. Ursprünglich hatte die Bundesanwaltschaft einen weiteren, rangniedrigeren Mitarbeiter der Abteilung 251 mitangeklagt, das Verfahren gegen den Mann wurde jedoch abgetrennt. Dieser wurde bereits im Februar 2021 vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt, hat aber Revision gegen das Urteil eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde.

Ermöglicht wurde der Prozess durch zahlreiche Überlebende der Staatsfolter, die in Deutschland ausgesagt haben und während der 108 Verhandlungstage in Koblenz als Zeugen auftraten. Eine Reihe von ihnen waren auch als Nebenkläger zugelassen, darunter Ruham Hawash. Sie hatte betont, wie schwierig die erneute Konfrontation mit den Erlebnissen für sie war, dass ihre Beteiligung aber eine Chance sei, die Geschichte ihrer Verhaftung zu Ende zu erzählen: "Heute kann ich sagen, dass ich geholfen habe, einen von denen, die sich dessen schuldig gemacht haben, vor Gericht zu stellen, und einen Teil meiner verletzten Würde somit zurückerhalten habe." Das Urteil sei "ein erster Schritt in Richtung Freiheit, Würde und Gerechtigkeit", sagte sie am Donnerstag.

Das OLG Koblenz hat im Zuge der beiden Urteile einen "ausgedehnten und systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung" seitens des Regimes anerkannt. Die Verfahren basieren auf dem Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht, das Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland ermöglicht, selbst wenn sich weder Täter noch Opfer noch Tatort in Deutschland befinden.

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