So billig kam der Bund noch nie davon. Zwölf Millionen Euro Schadenersatz wollte ein Händler haben, weil der Staat sich im April 2020 geweigert hatte, ihm die vier Millionen Corona-Masken abzunehmen, die das Gesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) bestellt hatte. Doch nun muss der Bund dem Mann lediglich 258 000 Euro zahlen, also gerade mal zwei Prozent der geforderten Summe. Das hat das Oberlandesgericht Köln im Mai in einem bislang kaum beachteten Urteil entschieden.
Masken-AffäreWie der Masken-Bericht dem Staat Milliarden sparen könnte
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Das Gesundheitsministerium hat auf Grundlage der Arbeit der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof seine Prozessstrategie geändert – und prompt vor Gericht gewonnen. Die Entscheidung könnte wegweisend sein, auch für den Steuerzahler.
Von Christina Berndt, Markus Grill und Vivien Timmler, Berlin
