Stutthof-Prozess:Ein kluges Urteil gegen Bruno D.

Das Hamburger Landgericht hat scharf und zugleich sanft geurteilt über einen früheren SS-Mann, der vor 75 Jahren auf einem Wachturm dabei half, dass in einem KZ Tausende Menschen ermordet werden konnten.

Von Peter Burghardt

Das Hamburger Landgericht hat ein kluges Urteil gegen den früheren KZ-Wächter Bruno D. gesprochen. Richterin Anne Meier-Göring hat scharf und zugleich sanft geurteilt über einen 93-Jährigen, der vor 75 Jahren auf einem Wachturm dabei half, dass in einem Todeslager der Nazis Tausende Menschen ermordet werden konnten.

Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung sind angemessen für einen heute sehr alten und damals sehr jungen Mann, weil dies Schuld feststellt, ohne noch mit Haft zu bestrafen.

Vor allem aber hat die Kammer klargestellt, dass auch diese Beihilfe zum Massenmord geahndet werden kann. Bis ans Lebensende, und nicht nur im Fall von reinen Vernichtungslagern. Wer bei Morden Schmiere steht, der macht sich strafbar, und Mord verjährt nicht. Diese Einsicht setzt sich bei der Aufarbeitung der Schoah furchtbar spät durch.

Handlanger und vor allem Befehlshaber der Nazis hätten viel früher zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Die deutsche Justiz blockierte lange. Jetzt versuchen es Ermittler, Staatsanwälte, Richter auf den letzten Metern.

Das ist wichtig, weniger wegen der angeklagten Mordhelfer wie Demjanjuk, Gröning oder eben Bruno D. Sondern wegen der Überlebenden, die vielleicht ein letztes Mal in Gerichtssälen von der Unmenschlichkeit erzählen können.

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