Süddeutsche Zeitung

Stutthof-Prozess:"Weggucken, wegducken und weitermachen wie bisher"

Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Jugendhaft für Bruno D. Der 93-Jährige war im Alter von 17 SS-Wachmann im KZ Stutthof. Man habe von jedem Soldaten erwarten können, vom Wachturm zu steigen.

Aus dem Gericht von Ralf Wiegand, Hamburg

Er habe nur seinen Dienst versehen, sagte Bruno D. immer wieder. "Was hätte ich denn tun sollen", fragte er, "es war Krieg." Warum er auf dieser Anklagebank sitzt, hat Bruno D., 93 Jahre alt, nie wirklich verstanden. Über viele Monate lang versuchte die Jugendkammer des Hamburger Landgerichts herauszufinden, was der gelernte Bäcker wusste von den Verbrechen im KZ Stutthof, in das er im August 1944 als 17-Jähriger abkommandiert wurde, ein Junge vom Land in SS-Uniform. Mit der Waffe in der Hand schob er sieben Tage die Woche, zwölf Stunden täglich Wache auf den Türmen, passte auf, dass niemand davonrennen konnte vor dem tausendfachen Tod, der eigenen Ermordung. Selbst geschossen hat er nie. Seit Montag ist die Beweisaufnahme geschlossen.

Mindestens 65 000 Menschen wurden in Stutthof getötet, sie wurden erschossen, mit Gas ermordet, Hunger, Durst und Krankheiten überlassen. Lars Mahnke, der Hamburger Oberstaatsanwalt, hält Bruno D. der Beihilfe zu 5 230 Morden für schuldig, "vorsätzlich", wie er betonte. Drei Jahre Jugendhaft fordert er für ihn. Es sei bewiesen, dass der Angeklagte - damals noch Jugendlicher - gewusst habe, was hinter dem Zaun geschah, den er bewachte.

Dass die Anklage nicht noch viel mehr Taten umfasste, dass sie nicht generell alle Morde im KZ Stutthof einschloss, auch jene Morde, die passierten, weil Gefangene von dort in die großen Vernichtungslager wie Auschwitz deportiert wurden, habe rein prozessuale Gründe: Es wäre sonst nicht mehr möglich gewesen, das Verfahren "im Leben dieses Angeklagten zu Ende zu bringen", sagte Mahnke. Es spreche sogar einiges dafür, jeden, der sich an der maschinell-industriellen Vernichtung der Juden beteiligt habe, für sechs Millionen Morde verantwortlich zu machen. Wenn man die SS als "eine Bande von Mördern, von Verbrechern, die genau wussten, was passierte" betrachte, so müsse sich in so einer Bande "jeder alles zurechnen lassen".

Man konnte von jedem Soldaten erwarten, dass er vom Wachturm steigt, sagt der Staatsanwalt

Bruno D. steht seit Oktober 2019 in Hamburg vor Gericht, weil er vom 9. August 1944 bis 26. April 1945 SS-Wachmann in Stutthof war. Trotz der Beschränkung auf diesen Zeitraum und auf bestimmte Tötungsarten war unsicher, ob das Verfahren abgeschlossen werden würde. Die Jugendkammer, zuständig, weil D. zur Tatzeit Jugendlicher war, hat es mit einem Greis zu tun. Verhandelt wird nur bis zu zwei Stunden, unter ärztlicher Aufsicht. 37 Verhandlungstage vergingen bis zum Plädoyer der Staatsanwaltschaft, neun Monate.

Man konnte "von jedem Soldaten erwarten", sagte der Oberstaatsanwalt, "dass er von dem Turm steigt, sein Gewehr abgibt und sagt: Ich kann nicht mehr". D. habe sich stattdessen entschieden für "weggucken, wegducken und weitermachen wie bisher". Er habe die Möglichkeit gehabt, sich wegen psychischer Überlastung versetzen zu lassen, etwa an die Front. Den Befehlsnotstand, auf den der Angeklagte sich berief, habe es nicht gegeben. D., sagte der Staatsanwalt, habe auch sehr wohl das Unrecht erkannt. Er sei eben "kein glühender Nazi, kein Rassist, kein Antisemit" gewesen, der in seiner Gedankenwelt das Unrecht für Recht hätte halten können. Und wenn er angab, er hätte nie auf Menschen geschossen, wenn er dazu aufgefordert worden wäre, so belege das nur, dass er zu einer Befehlsverweigerung durchaus in der Lage gewesen sei. Genauso wie er sich um den Eintritt in die Hitler-Jugend drücken konnte, sich der Rekrutierung für die SS-Jugend durch "Trickserei" entzog und bei der Musterung auf einen Herzfehler hinwies, der danach nie mehr eine Rolle gespielt habe.

Das Landgericht musste sich Bruno D. von zwei Seiten nähern, seinem Leben als Jugendlicher und dem heutigen als alter Mann. Ein schüchterner Einzelgänger sei er früher gewesen, aufgewachsen in Obersommerkau bei Danzig, auf einem Bauernhof abseits vom Dorf. Er habe wenige Sozialkontakte gehabt, glaubt der Gutachter Stefanos Hotamanidis. Wenn du niemandem etwas tust, tut auch dir niemand etwas, so sei er vom Vater erzogen worden. Der Jugendpsychiater hält den Angeklagten aus damaliger Sicht für schuldfähig.

Der Gerontopsychiater Bernd Meißnest analysierte fürs Gericht das Erinnerungsvermögen des alt gewordenen Bruno D. Die Methoden, wie das Gehirn Erinnerungen verarbeitet, seien "sehr komplex". D. kann sich prinzipiell gut erinnern - aber wie erklärt es sich, dass er von all dem Grauen, das Augenzeugen in erschütternden Berichten vor Gericht skizziert haben, so gut wie nichts gesehen oder es "nur vom Hörensagen" gekannt haben will? Er könnte es im Lauf seines Lebens verdrängt haben, aus Selbstschutz. Er könnte sich schon während des Geschehens so distanziert haben, dass er es nie wirklich verinnerlichte. Er könnte es aus Scham vergessen haben wollen. Oder er könnte lügen - all das sei möglich, sagte der Gutachter. Aber Bruno D.s Erinnerungsvermögen sei intakt, keine Anzeichen von Demenz oder anderen Krankheiten.

Das Urteil soll am 23. Juli gesprochen werden. "Wir sind verpflichtet, jedermann ein deutliches Signal zu senden: Niemand soll glauben, dass er davon kommt", sagte Oberstaatsanwalt Mahnke. Auch nicht nach mehr als 75 Jahren.

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SZ vom 07.07.2020/jael
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