Stuttgarter Prozess über Kriegsverbrechen:Massaker per Telefon

Von Baden-Württemberg aus soll Ignace Murwanashyaka die berüchtigte Hutu-Miliz im Kongo gesteuert haben. Nun wird ihm in Stuttgart der Prozess gemacht. Seine Anwälte werfen den Richtern Parteilichkeit und Willkür vor.

Michael Bitala

Klein ist der Mann aus Ruanda, schmächtig wie ein Knabe, und wenn er nicht gerade seine Verteidiger anlächelt, sitzt er da, blickt ruhig umher und sagt kein Wort. Wie ein Kriegsverbrecher sieht der 47-jährige Ignace Murwanashyaka nicht aus. Und für seine Anwältin Ricarda Lang ist er das auch nicht. "Unser Mandant ist kein Terrorist, kein Rädelsführer, kein Völkermörder, kein Kriegsverbrecher. Unser Mandant ist ruandischer Patriot."

Prozess gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher

"Ein ruandischer Patriot, kein Kriegsverbrecher": Beim Prozess gegen Ignace Murwanashyaka ist die die Verteidigungslinie klar.

(Foto: dpa)

Dieses Zitat, das die Verteidigungslinie vorgibt, gehört zu einer Erklärung, die Lang am dritten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verlesen wollte, als Erwiderung auf die Anklage der Staatsanwaltschaft. Da ihr dies vom fünften Strafsenat verwehrt wurde, stellten die Anwälte von Ignace Murwanashyaka und des Mitangeklagten Straton Musoni Befangenheitsanträge gegen alle fünf Richter - um dann in diesen Anträgen die Stellungnahmen doch noch zu verlesen und den Richtern Willkür und Parteilichkeit vorzuwerfen.

Im ersten Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch, mit dem schwere Verbrechen im Ausland auch in Deutschland geahndet werden können, selbst wenn keine deutschen Staatsbürger daran beteiligt sind, werden Murwanashyaka und Musoni Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kongo vorgeworfen. Sie sollen von Baden-Württemberg aus die berüchtigte Hutu-Miliz "Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas" im Ostkongo per Telefon und E-Mail gesteuert und damit Massaker, Vergewaltigungen, Plünderungen und Entführungen verursacht oder zumindest nicht unterbunden haben.

Die Verteidigung sagt nicht nur, dass ihre Mandanten alle Vorwürfe bestritten, sie zieht auch das ganze Strafverfahren in Zweifel. So hat sie beantragt, das seit 2002 geltende Völkerstrafgesetzbuch durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, da es in Teilen verfassungswidrig sei. Außerdem fordern die Anwälte Freisprüche, da das Verfahren auf Druck des ruandischen Präsidenten Paul Kagame zustandegekommen sei und die Gefahr eines politischen Prozesses bestehe. Kagames Kriegsverbrechen an der Hutu-Bevölkerung aber würden nicht geahndet.

Außerdem werfen die Verteidiger der Generalbundesanwaltschaft vor, nur einseitig im Kongo und in Ruanda ermittelt und fragwürdige Aussagen gesammelt zu haben, und zwar von zehn Zeugen, die nicht namentlich genannt werden und auch nicht identifizierbar sind. Das widerspreche dem Gebot der Fairness und der Waffengleichheit. Die Staatsanwaltschaft nennt die Namen nicht, weil die Opfer geschützt werden müssten. Andernfalls riskierten sie im Kongo ihr Leben. Auch all die anderen Vorwürfe wiesen die drei Staatsanwälte als unbegründet zurück.

Die Richter haben bislang nahezu alle Anträge der Verteidigung abgelehnt, auch den, Murwanashyaka Kopien der Tonbänder auszuhändigen, die das Bundeskriminalamt beim Abhören seiner Telefongespräche aufgezeichnet hat. Sollte die Verteidigung Zweifel an den übersetzten schriftlichen Protokollen haben, könnte sie die Originalbänder mit einem eigenen Dolmetscher übersetzen lassen. Über das Normenkontrollverfahren am Bundesverfassungsgericht wurde noch nicht entschieden.

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