Stuttgart:Erstes Urteil nach Krawallnacht

Im ersten öffentlichen Prozess gegen einen Beteiligten der sogenannten Stuttgarter Krawallnacht ist das Amtsgericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgegangen und hat einen 18-jährigen Auszubildenden zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe empfohlen. Der junge Mann war in der Nacht auf den 21. Juni mit Freunden nach Stuttgart gefahren, um in der Nähe des Schlossplatzes zu feiern. Unter Jubelrufen hatte er kurz vor Mitternacht mehrere Scheiben eines Polizeiwagens demoliert. Das wurde juristisch als schwerer Landfriedensbruch gewertet. Außerdem wurde er wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er eine halb volle Getränkedose in Richtung von Polizeibeamten geworfen hatte.

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