Stuttgart 21:An der Grenze

Nun sollte der Bund Verantwortung übernehmen.

Von Josef Kelnberger

Am 27. November 2011 haben die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs in einer Volksabstimmung entschieden: Stuttgart 21 soll gebaut werden. Fünf Jahre danach böte sich die Gelegenheit, das Hohelied auf die direkte Demokratie anzustimmen. In der Tat hat Volkes Stimme die politischen Debatten im Land beruhigt. Abgesehen vom harten Kern des Widerstands fühlen sich alle politischen Lager dem Votum verpflichtet, die Wut der Bürger ist weitgehend kalmiert. Aber der Fall Stuttgart 21 zeigt nun auch die Grenzen direkter Demokratie.

Ausgerechnet zum Jahrestag der Volksabstimmung wird bekannt: Die Projektpartner treffen sich demnächst wohl vor Gericht. Es geht um eine Finanzierungslücke von zwei Milliarden, die schon vor fünf Jahren absehbar war, aber von der Bahn nicht eingestanden wurde. Unter dem Eindruck des massiven Protests hatte die Bahn vor der Volksabstimmung offenbar nicht den Mut zur vollen Wahrheit. Augen zu und durch. Nun sollen Stadt und Land für einen Teil der Summe aufkommen.

Die Bahn-Manager berufen sich auf eine Passage im gemeinsamen Finanzierungsvertrag - und sind damit möglicherweise im juristischen Sinn im Recht. Aber deswegen eine Situation heraufbeschwören, die zu nichts als neuem Unfrieden in der Stadt führt? Es wäre nun an der Zeit, dass sich auch die Bundesregierung in dem Fall zu ihrer Verantwortung bekennt.

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