Stuttgart 21:Volksabstimmung - der Weg ist frei

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Der baden-württembergische Landtag hat die Volksabstimmung über das Bauvorhaben Stuttgart 21 auf den Weg gebracht. Im November sollen die Bürger über das umstrittene Projekt abstimmen. Doch nicht Jeder ist von der Rechtsmäßigkeit des Referendums überzeugt.

Roman Deininger, Stuttgart

Der Weg zu einer Volksabstimmung über Stuttgart 21 ist reich an Windungen und Hindernissen, doch jetzt hat die grün-rote Koalition in Baden-Württemberg den entscheidenden Schritt gemacht: Am Mittwochabend fand im Stuttgarter Landtag die Abstimmung über das sogenannte Kündigungsgesetz statt. Dieser Gesetzentwurf sieht den Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des Projekts vor. Erwartungsgemäß lehnte eine Mehrheit aus SPD, CDU und FDP den Vorschlag ab; nur die Grünen stimmten zu. Bis auf die Grünen unterstützten alle Fraktionen im Parlament die Tiefbahnhof-Pläne.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) stimmte für das Stuttgart-21-Kündigungsgesetz. (Foto: dpa)

Nach dem Scheitern dieses Gesetzes kann nun ein Drittel der Abgeordneten eine Volksabstimmung beantragen. Auf dieses Vorgehen hatten sich die Grünen und die SPD in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Gleich nach der Sitzung wurde im Foyer eine entsprechende Unterschriftenliste ausgelegt.

Am Mittwoch wurde auch der genaue Wortlaut der Frage für die Volksabstimmung bekannt. Die Bürger werden nicht gefragt, ob sie für oder gegen S 21 sind, sondern werden auf ihrem Wahlzettel lesen: "Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ,Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21' (S-21-Kündigungsgesetz) zu?" Mit einem Ja können sich die Bürger also gegen die Beteiligung des Landes aussprechen, mit einem Nein stimmen sie für die Mitwirkung. Laut dem 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrag trägt das Land 823,8 Millionen der auf 4,088 Milliarden Euro kalkulierten Gesamtkosten. Als Termin für die Volksabstimmung ist der 27. November bereits vorgemerkt.

Der Heidelberger Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, der seine Bedenken schon in einem Gutachten für die Südwest-CDU niedergeschrieben hatte, hat die Volksabstimmung nochmals heftig kritisiert. "Hier wird das Staatsvolk von Baden-Württemberg zu einer Abstimmung gebeten, für die es gar keine Berechtigung besitzt", sagte der ehemalige Verfassungsrichter den Stuttgarter Nachrichten. Das Land als bloßer "Finanzier" versuche, "die Sachfragen zu beherrschen". Das Projekt einer Bahntrasse von Bratislava nach Paris, zu der Stuttgart 21 gehört, liege aber in der Kompetenz des Bundes. "Ich fürchte, dass hier die Herrschaft des Geldes die Oberhand über die Sachentscheidung gewinnen soll", sagte Kirchhof.

© SZ vom 29.09.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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