Stuttgart 21:Polizeipräsident verteidigt Wasserwerfer

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Vor dem Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag kam heute der zu Wort, den seine Gegner "Kinderschläger" nennen. Doch Siegfried Stumpf bleibt dabei: Der Polizeieinsatz war gerechtfertigt.

Bis zum 30. September galt Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf als besonnener Beamter. Dann setzten Polizisten im Schlossgarten Wasserwerfer und Pfefferspray gegen Stuttgart-21-Demonstranten ein und Stumpf geriet in die Kritik. Sein Rücktritt wurde gefordert und Strafanzeige gegen ihn gestellt. Stumpf hat den umstrittenen Einsatz stets verteidigt - so auch im Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags.

Für viele Gegner des Großprojekts Stuttgart 21 ist er die zentrale Reizfigur der Auseinandersetzung: Siegfried Stumpf, Polizeipräsident in Stuttgart. Vor dem Untersuchungsausschuss war auch er als Zeuge geladen. (Foto: dapd)

Stumpf stellte den Einsatz als verhältnismäßig und gerechtfertigt dar. "Es wäre nicht zu verantworten gewesen, die Baumfällarbeiten beginnen zu lassen, ohne dass da Polizeischutz ist", sagte der Polizeipräsident. Dem Vorwurf, dass die Polizei gegen eine Schülerdemonstration vorgegangen sei, widersprach er deutlich. Diese Demonstrantion habe zum Zeitpunkt des Einsatzes "faktisch nicht mehr" stattgefunden, da sich die Schüler vom eigentlichen Versammlungsort entfernt hätten.

Außerdem sei die Demo zuvor aufgelöst worden und habe daher versammlungsrechtlich keine Rolle mehr gespielt. Auch die anderen Blockaden der Demonstranten hätten keine politische Meinungsäußerung zum Hintergrund gehabt, sondern seien reine Verhinderungsblockaden gewesen. Die Demonstranten hätten zudem mit Gegenständen nach den Polizeibeamten geworfen. "Die Polizei war nicht mehr Herr der Situation", sagte Stumpf. Die Beamten hätten nur zu rechtmäßigen Mitteln gegriffen.Nach der Eskalation im Schlossgarten hatte es widersprüchliche Angaben darüber gegeben, was dort passiert sei. Während die Einsatzkräfte zunächst von Steinen sprachen, die in ihre Richtung geflogen seien, waren es nach Darstellung der Protestierenden lediglich Kastanien.

Angesichts dieser Straftaten, so Stumpf im Untersuchungsausschuss, sei das Vorgehen gegen die Demonstranten vom Polizeigesetz gerechtfertigt. Auch der Einsatz der Wasserwerfer, der als eines der mildesten Mittel des körperlichen Zwangs gelte, sei dort zulässig gewesen.

Bei dem Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten waren mehr als hundert Menschen verletzt worden. Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem klären, welchen Einfluss die Landesregierung auf den umstrittenen Einsatz genommen hat.

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