Süddeutsche Zeitung

Stuttgart 21:Polizeiaktion war rechtswidrig

Beim Polizeieinsatz gegen Demonstranten wurden 2010 Dutzende verletzt, sieben klagten. Nun ist das Urteil da.

Der Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten mit mehr als hundert Verletzten im September 2010 war laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart unrechtmäßig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten habe es sich rechtlich gesehen um eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung gehandelt - also um mehr als eine Blockade des Bautrupps. Sowohl die von der Polizei ausgesprochenen Platzverweise als auch die Androhung und Anwendung von "unmittelbarem Zwang" durch Wasserwerfer und Pfefferspray seien deshalb rechtswidrig. Das Gericht gab am Dienstag sechs Klägern recht. Ein siebter konnte nicht nachweisen, dass er von der Polizeiaktion betroffen war. Zu den Klägern zählte Dietrich Wagner, der durch einen Wasserwerferstoß fast vollständig erblindete. Er hofft nun darauf, dass das Land ihm Schadenersatz anbietet und sich entschuldigt. Wagner sprach von einem "guten Tag für die Demokratie". Das Land werde die Entscheidung akzeptieren, ließ Innenminister Reinhold Gall (SPD) mitteilen: "Als oberster Dienstherr der Polizei Baden-Württemberg bedauere ich natürlich, dass durch unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei Menschen zu Schaden gekommen sind." Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nannte das Urteil "gerecht". Der Einsatz am 30. September 2010 ("Schwarzer Donnerstag") lief unter der Regie der schwarz-gelben Landesregierung von Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU).

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2742824
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 19.11.2015 / SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.