Stuttgart 21:Landtag blockt Volksabstimmung ab

Die baden-württembergische SPD wollte mit einem Gesetzentwurf eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 erzwingen, ohne Erfolg. Im Landtag fehlten nicht nur die Stimmen der schwarz-gelben Koalition - sondern auch die der Grünen.

Es ist ein Rückschlag für einen Teil der Stuttgart-21-Gegner: In Baden-Württemberg wird es allem Anschein nach keine Volksabstimmung über den Bahnhofsneubau geben, zumindest nicht vor der Landtagswahl im März. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion hat der baden-württembergische Landtag abgelehnt.

Die SPD-Fraktion hatte darin gefordert, mit "einer Volksabstimmung die dringend notwendige breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart und zur Neubaustrecke Wendlingen/Ulm" zurückzugewinnen. Die Abgeordneten der Grünen enthielten sich der Stimme, nachdem ihr Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden war. Die von der SPD vorgeschlagene Fragestellung sei zu sehr auf die Akzeptanz des milliardenschweren Umbaus des Hauptbahnhofs und der neuen Schnellbahnstrecke nach Ulm ausgerichtet, so die Kritik der Grünen.

Nach Einschätzung der SPD-Fraktion gibt es nun keine Möglichkeit mehr, ein Verfahren zur Volksabstimmung zu erzwingen. Für ein Volksbegehren seien die Hürden zu hoch. Die SPD wollte die Landesregierung daher mit dem Antrag dazu veranlassen, ein Ausstiegsgesetz nach Artikel 60 der Landesverfassung zum Stopp des Bahnprojektes in den Landtag einzubringen, um dieses dort künstlich scheitern zu lassen. Durch den Dissens zwischen Landesregierung und Landtag könnte dann ein Volksentscheid ermöglicht werden, lautete der Vorschlag. Die Grünen hatten in ihrem Antrag gefordert, mit einem Gesetz "die Voraussetzungen für eine landesweite Volksabstimmung" gemäß Artikel 60 der Landesverfassung zu schaffen.

Der Spitzenkandidat der Südwest-SPD Nils Schmid sagte, Stuttgart 21 sei "zum Symbol für eine Vertrauenskrise zwischen vielen Bürgerinnen und Bürgern des Landes und der Politik" geworden. Die Bevölkerung, die das Schlichtungsverfahren nun tagelang verfolge, habe einen Anspruch und auch das Bedürfnis, danach das letzte Wort zu haben. "Sie haben es in der Hand, die Menschen neu zu überzeugen. Sie müssen heute politisch entscheiden, ob Sie den Menschen das letzte Wort geben oder ob Sie weiterhin mit der Brechstange, mit Wasserwerfern und Pfefferspray dieses Großprojekt durchhauen wollen", rief er den Regierungsfraktionen zu.

Innenminister Heribert Rech (CDU) warf der Opposition vor, Erwartungen zu wecken, die von der Verfassung "nie und nimmer gedeckt" seien. Rech wies die Position der SPD zurück, wonach derjenige, der gute Argumente habe, sich vor dem Volk nicht zu fürchten brauche. "Das Volk muss sich aber vor Ihnen fürchten, weil Sie sich um die Verfassung einen Dreck scheren", sagte er. Die Landesregierung werde aufgefordert, ein Gesetz gegen ihre Überzeugung, die sie öffentlich vertrete, einzubringen. Die Bevölkerung habe dafür "null Verständnis". "Ein solch widersprüchliches Verhalten wird von unserer Rechtsordnung nicht akzeptiert", sagte er.

Verletzte Stuttgart-21-Gegner klagen gegen Land

Derweil geht das Nachspiel der Eskalation vom 30. September weiter: Vier Stuttgart-21-Gegner, die bei dem harten Polizeieinsatz im Schlossgarten Ende September schwer verletzt wurden, reichten nun Klage gegen das Land Baden-Württemberg ein. Mit der Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht solle die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes bei der Demonstration geprüft werden, erklärte Kläger Alexander Schlager am Donnerstag in Stuttgart. Neben Schlager gehören auch Daniel Kartmann sowie Dietrich Wagner, dessen Foto mit blutigen Augenverletzungen durch die Medien ging, zu den Klägern.

Der vierte Verletzte wollte ungenannt bleiben. Bei der Klage gehe es ihm nicht nur um sein persönliches Recht, sondern vor allem um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, sagte Schlager. "Ich erhoffe mir, dass unsere Meinung der Unverhältnismäßigkeit dieses Einsatzes nun vom Gericht bestätigt wird."

In einem nächsten Schritt wolle er Strafanzeige stellen und Schmerzensgeld sowie Schadensersatz einklagen. Zudem verlange er von der Polizei die Herausgabe des Videomaterials als Beweismittel. "Ich bin mir sicher, dass es entsprechende Bilder gibt", sagte Schlager.

Alle vier Kläger hatten bei der Demonstration am 30. September durch den Einsatz von Wasserwerfern zum Teil schwere Augenverletzungen davongetragen. Nach Angaben der "Parkschützer" sind die Verletzungen so schwerwiegend, dass die Betroffenen möglicherweise auf jeweils einem Auge nie wieder richtig sehen können. Dietrich Wagner wird nach Aussagen seiner Ärzte auf einem Auge völlig blind bleiben.

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