Süddeutsche Zeitung

Urteil nach Stuttgart-21-Polizeieinsatz:"Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen"

  • Sieben Frauen und Männer klagen gegen den Polizeieinsatz bei einer Anti-Stuttgart-21-Demo. Dabei wurden mehrere Menschen schwer verletzt.
  • Am Mittwoch soll das Urteil gesprochen werden. Richter Nagel hat bereits erkennen lassen, dass er den Einsatz für unrechtmäßig hält.

Von Josef Kelnberger, Stuttgart

Für viele Gegner des Milliardenprojekts Stuttgart 21 geht es um mehr als nur einen Bahnhof. Ihr Kampf richtet sich gegen die Politik, den Kapitalismus, die Justiz - gegen das System schlechthin, das sich angeblich verschworen hat, um über Recht und Gesetz und die Köpfe der Bürger hinweg ein sinnloses Milliardengrab zu buddeln. Diese Unversöhnlichkeit, die sich in Demonstrationen ebenso ausdrückt wie einer Flut von Klagen, trägt skurrile Züge. Aber sie hat ihren Ursprung auch im 30. September 2010, dem "Schwarzen Donnerstag". An dem Tag räumte die Polizei dem Bautrupp im Schlossgarten mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray den Weg durch eine vieltausendköpfige Menge. Sie verletzte mehr als hundert Menschen, manche schwer. Ein Rentner büßte sein Augenlicht ein.

In der langen Geschichte der Aufarbeitung dieses traumatischen Tages wird Walter Nagel einen besonderen Rang einnehmen. Er hat sich als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart mit der Frage zu befassen, ob der damalige Polizeieinsatz rechtswidrig war. Sieben Frauen und Männer, die sich als Opfer der Staatsgewalt fühlen, haben Klage erhoben.

Am Dienstag will Richter Nagel das Urteil verkünden

Nagel ist ein freundlich schwäbelnder Vertreter der Justiz, der mitfühlend den Berichten der Kläger zuhört, mit humorigen Einwürfen die Stimmung lockert und, die Stuttgart-21-Gegner können das kaum fassen: den sieben Klägern am Ende wohl recht geben wird. Nächsten Mittwoch will er sein Urteil verkünden, aber bereits am Mittwoch dieser Woche, dem zweiten Verhandlungstag, ließ Nagel erkennen, dass er den Einsatz für unrechtmäßig hält.

"Aller Voraussicht nach" wird der Richter zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei der Menschenansammlung und der Demonstration gegen Baumrodungen rechtlich um eine "Versammlung" gehandelt hat. Den Menschen sei es damals nicht nur darum gegangen, die Baumfällungen mit Blockaden zu verhindern, sagte Nagel. Sie hätten vielmehr ihren Protest gegen das gesamte Projekt ausdrücken wollen. Er verwies auf die hohe Symbolkraft der Bäume.

Das Bundesverfassungsgericht habe der Polizei hohe Hürden gesetzt, wenn sie gegen solche Versammlungen vorgehen will. Sie dürfe einzelne Straftaten in der Versammlung verfolgen, aber nicht die Versammlung als solche auflösen. Dies sei Sache der Stadt. Die von der Polizei ausgesprochenen Platzverweise seien also nicht rechtens gewesen. Richter Nagel ließ auch keinen Zweifel daran, dass er den Einsatz für unverhältnismäßig hält. Die Berichte einiger Kläger erweckten den Verdacht, die Wasserwerfer-Besatzung habe sich einzelne Opfer herausgepickt und gezielt im Gesicht getroffen. Richter Nagel bemühte dafür einen alten Spruch: "Man soll nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen."

Mit dem Verfahren am Verwaltungsgericht endet wohl die juristische Aufarbeitung des Schwarzen Donnerstags. Siegfried Stumpf, der damalige Polizeichef und Einsatzleiter, akzeptierte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und gilt als vorbestraft. Geld- und Bewährungsstrafen ergingen gegen Besatzungsmitglieder der Wasserwerfer. Ein Verfahren gegen zwei Polizeiführer wurde gegen Geldauflage eingestellt.

Einer der größten Gegner ist heute Ministerpräsident

Die Kläger am Verwaltungsgericht erwarten nun, dass der Staat ihnen Schmerzensgeld anbietet. Es geht ihnen aber auch um eine Entschuldigung. Der Anwalt des Landes Baden-Württemberg beharrte am Mittwoch darauf, es solle ein Urteil gesprochen werden, nachdem Richter Nagel angeregt hatte, das Land solle die damals begangenen Fehler einräumen. Schließlich sei einer der schärfsten Kritiker mittlerweile Ministerpräsident.

Winfried Kretschmann forderte am Schwarzen Donnerstag aus dem Schlossgarten heraus den Innenminister telefonisch auf, den Einsatz abzubrechen. Vergeblich. Er will sich nun spätestens nach der Urteilsverkündung am Dienstag äußern. Dass damit ein wenig mehr Frieden rund um Stuttgart 21 einkehren möge, ist wohl nur ein frommer Wunsch. Die Aktivisten halten Kretschmann und die Grünen mittlerweile für Verräter, weil sie das Projekt nicht gestoppt haben. Als ob das in ihrer Macht geständen hätte.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2733949
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 13.11.2015/mane
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.