"Stuttgart-21"-Gegner vor Gericht:Vier Geldstrafen und ein Freispruch

Vorwurf Hausfriedensbruch: Einige "Stuttgart-21-Gegner" mussten sich vor Gericht verantworten - sie hatten im vergangenen Jahr den Bahnhof besetzt.

Wegen der Besetzung des Nordflügels am Stuttgarter Hauptbahnhof im vergangenen Sommer sind vier Angeklagte zu Geldstrafen verurteilt worden. Einen weiteren Angeklagten sprach das Amtsgericht Stuttgart frei.

Jahresrückblick 2010 - Stuttgart 21

Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 besetzten im Juli 2010 den Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs - nun mussten sie sich vor Gericht verantworten.

(Foto: dpa)

Der Vorwurf lautete Hausfriedensbruch beim Protest gegen das Milliardenprojekt "Stuttgart 21". Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zwei Frauen und zwei Männer im Alter von 22 bis 42 Jahren am 26. Juli des vergangenen Jahres widerrechtlich in den Gebäudetrakt eingedrungen waren. Daher verhängte es Geldstrafen zwischen 50 und 350 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Geldstrafen gefordert. Die vier Angeklagten gaben zu, an der Besetzung des Nordflügels teilgenommen zu haben. Die Projektgegner drangen zunächst über eine Seitentür und später auch über ein Vordach in das Gebäude ein. Am späten Abend räumte die Polizei den Trakt. Parallel zur Besetzung des Nordflügels fand eine sogenannte Montagsdemonstration gegen das Bahnprojekt statt.

Nach Ansicht des Gerichts hatte sich der nun freigesprochene 59-jährige Angeklagte jedoch nicht des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht. Er hatte zwar die Teilnahme an der Montagsdemonstration eingeräumt. Im Nordflügel des Bahnhofs sei er jedoch nicht gewesen. Festgenommen habe man ihn etwa 300 Meter von dem Gebäude entfernt. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte nach der Beweisaufnahme Freispruch für den Mann beantragt, da die Aktenlage die Aussagen des Mannes stütze.

Die Verteidiger zweier verurteilter Angeklagter sagten, sie wollten in den nächsten Tagen Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen. Einer der Verteidiger bezeichnete das Ergebnis jedoch als positiv, da der Richter am unteren Strafmaß geblieben sei. Die anderen zwei Bahnhofsbesetzer hatten sich selbst verteidigt. Die Angeklagten hatten die Besetzung als einen Akt des gewaltfreien, zivilen Ungehorsams bezeichnet. Das Gebäude habe leer gestanden, und sie hätten nichts zerstört.

Vor dem Gerichtsgebäude stellten Aktivisten Banner auf und boten Informationsmaterial gegen das Bahnprojekt an. Weitere Verhandlungen gegen "Stuttgart-21"-Gegner sollen folgen.

Der Stuttgarter Hauptbahnhof soll für mehr als vier Milliarden Euro von einem Kopf- in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof umgebaut werden. Gegen das Projekt gibt es seit Monaten heftige Proteste.

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