Stuttgart 21:Der blinde Zeuge

Lesezeit: 2 Min.

Es habe sich ein Bürgerkrieg abgespielt, sagt der Zeuge mit der Blindenbinde. Er trägt sie seit dem Polizeieinsatz gegen Bahnhofsgegner, bei dem es hundert Verletzte gab. Ein Gericht prüft nun, ob der Einsatz rechtmäßig war.

Von Josef Kelnberger, Stuttgart

Dietrich Wagner trägt seine gelbe Binde mit den schwarzen Punkten, als er dem Verwaltungsgericht Stuttgart seine Geschichte des "Schwarzen Donnerstag" erzählt. Er habe das Geschehen im Stuttgarter Schlossgarten mit eigenen Augen sehen wollen an jenem 30. September 2011, sagt Wagner, denn dem Staat und der Presse sei ja nicht zu trauen. Deshalb habe er sich den Wasserwerfern genähert. Und dann: dieser "Knall", der ihn zu Boden warf. Der Strahl des Wasserwerfers hatte ihn mitten ins Gesicht getroffen. Auf einem Auge hat der Rentner seither noch maximal fünf Prozent Sehkraft, auf dem anderen ist er blind. Wagner spricht von "Verbrechen" und "Bürgerkrieg".

Der für das ganze Land traumatische Polizeieinsatz gegen die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat schon mehrere Gerichte beschäftigt. Siegfried Stumpf, der damalige Polizeichef und Einsatzleiter, akzeptierte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und gilt als vorbestraft. Geld- und Bewährungsstrafen ergingen gegen Besatzungsmitglieder der Wasserwerfer. Ein Verfahren gegen zwei Polizeiführer wurde gegen Geldauflage eingestellt. Das Verwaltungsgericht soll nun nach dem Willen Wagners und sechs weiterer Kläger feststellen, dass der Einsatz als solcher nicht rechtmäßig war. Es geht ihnen ums Prinzip. Sie erwarten aber auch, dass der Staat Schmerzensgeld anbietet.

Die Polizei sollte damals den Park räumen, damit für das Bauprojekt Bäume gefällt werden konnten. Im Zentrum des Verfahrens stehen zwei Fragen: War die Aufforderung der Polizei, das Gelände zu verlassen, illegal, weil die Zusammenkunft durch das Versammlungsrecht gedeckt war? Und waren Androhung und Anwendung von "unmittelbarem Zwang" unverhältnismäßig? Unmittelbarer Zwang, das bedeutete den Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray, Wasserwerfern.

Mehrere Tausend Demonstranten versuchten im Schlossgarten, die Polizei zu blockieren. Mehr als hundert wurden laut Polizei verletzt; die S-21-Gegner beharren darauf, es seien mehr als 400 gewesen. Zu Beginn des Prozesses am Mittwoch durften die sieben Kläger ihre Sicht der Ereignisse schildern. Allen Aussagen gemeinsam ist der Tenor: Niemand habe damit gerechnet, dass die Polizei so rabiat vorgehen würde. Bis dahin seien die Beamten versöhnlich aufgetreten. Mit der Frage, ob der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus die Polizei aufforderte, den immer wütender werdenden Protest niederzuschlagen, beschäftigt sich weiterhin ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss.

Mehrere der Kläger berichteten von dramatischen Augenverletzungen. Der erste Verhandlungstag hatte aber auch komischen Momente, als ein 78-jähriger Kläger zu erklären versuchte, wie am Schwarzen Donnerstag seine Hose durchnässt wurde, obwohl er sich weit von den Wasserwerfern entfernt aufhielt. Immerhin durfte er im Gerichtssaal eine Rede nachholen, die er damals vor demonstrierenden Schülern halten wollte, aber nicht konnte. Seine Botschaft: Mischt euch ein, die Demokratie gehört euch!

© SZ vom 29.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: