Studie zu "Stuttgart 21":Ein neues Nadelöhr

Eine Studie heizt die Debatte um "Stuttgart 21" an: Das Bahn-Großprojekt würde demnach noch mehr Engstellen im Schienennetz schaffen - statt sie zu beseitigen.

M. Bauchmüller und D. Deckstein

Berlin/Stuttgart - Eine Studie des Umweltbundesamtes zur Finanzierung des Schienenverkehrs in Deutschland hat neuen Streit über den geplanten Bahnhof "Stuttgart 21" entfacht. Demnach werde der Bahnhof keine Engstelle im deutschen Schienensystem beseitigen, sondern eine neue schaffen. Der bisherige Kopfbahnhof mit 17 Gleisen soll zu einem Durchgangsbahnhof mit nur noch acht Gleisen umgebaut werden. Von "neuen und vor allem mehr Zwangspunktem" ist in dem Gutachten die Rede. Auch die Schnellfahrstrecke von Stuttgart nach Ulm sei "konzeptionell falsch", heißt es in der Studie, die das Berliner Beratungsunternehmen KCW für das Umweltbundesamt fertigte.

Zeitung: Kosten fuer 'Stuttgart 21' steigen deutlich

Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof soll unter die Erde verlegt werden: Dort ist aber nur Platz für weniger Gleise als bisher.

(Foto: DB-Projekt Stuttgart 21/ddp)

"Die Baukosten von rund sieben Milliarden Euro sind deutlich zu niedrig angesetzt", schreiben die Gutachter. Auch für den Bahnverkehr bringe das Projekt zu wenig. "Am schwersten wiegt die Kritik, dass die Neubaustrecke de facto für den Güterverkehr nutzlos ist bzw. ihm sogar schadet." Das Vorhaben sei letztlich "verkehrlich hochgradig ineffektiv".

Das allerdings sei nicht als Bewertung der Behörde über den geplanten Tunnelbahnhof zu verstehen, hieß es am Mittwoch im Umweltbundesamt. "Stuttgart21 ist ein Einzelprojekt", sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth der Süddeutschen Zeitung. "Damit ist es kein Thema, zu dem sich das Umweltbundesamt positioniert." Zwar halte er selbst das Bahnhofsprojekt "nicht für zwingend richtig". Aber die erforderlichen Mittel für den Ausbau der Schienenwege ließen sich auch auf anderem Wege beschaffen, etwa durch Umschichtungen im Verkehrshaushalt oder durch zusätzliche Einnahmen aus der Lkw-Maut. "Die Studie sollte zeigen, was wir eigentlich tun müssen, um Engpässe zu beseitigen." Ähnlich äußerte sich Gutachter Michael Holzhey: "Stuttgart 21" mache nur einen kleinen Teil der Studie aus.

Ein Sprecher der Bahn AG wollte sich zu dem Gutachten für das Umweltbundesamt nicht äußern: "Wir kennen dieses Gutachten gar nicht", hieß es. Projekte wie "Stuttgart 21" seien zuallererst Sache des Bundes. Der Gesetzgeber habe den Bundesverkehrswegeplan und das Schienennetzausbaugesetz verabschiedet, und nur er könne die Entscheidung treffen, ob daran etwas geändert werde.

Auftrieb für die Gegner

Das Gutachten gibt den Gegnern des Großprojekts erneut Auftrieb. Sie treffen sich seit Wochen und zu Tausenden regelmäßig vor dem mittlerweile errichteten Bauzaun am Nordflügel des Hauptbahnhofs zu ihren Demonstrationen. Je näher der Beginn der ersten Bauarbeiten rückt, umso zahlreicher finden sich die Stuttgarter zum Protest zusammen. So hatten sich am vergangenen Samstagabend 12 000 Demonstranten zur Großkundgebung versammelt, so viele wie bisher noch nie. Auch am Mittwoch gab erneut eine Demonstration. Die Kosten für den neuen Durchgangsbahnhof und den Anschluss an die Schnellbahntrasse sind von ursprünglich 2,6 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro gestiegen.

Am gleichen Abend, als das neue Gutachten bekannt wurde, mussten die "Stuttgart-21"-Gegner jedoch eine juristische Schlappe hinnehmen. Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnte einen Eilantrag auf einen Stopp der Abrissarbeiten am Nordflügel ab. Geklagt hatte Peter Dübbers, der Enkel des Bahnhofsarchitekten Paul Bonatz. Er sieht in dem Abriss des Seitenflügels die "Amputation" des Bauwerkes seines Großvaters, von dem er die Urheberrechte geerbt hat. Dübbers wollte mit der einstweiligen Verfügung erreichen, dass die Arbeiten gestoppt werden, bis in einem Berufungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Teilabrisses entschieden worden ist.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage von Dübbers gegen den Teilabriss am 20. Mai abgelehnt. Dagegen hatte er am 23. Juni Berufung eingelegt, die er einen Monat später begründete. Am 5.August stellte er dann nach Angaben des Oberlandesgerichts einen Antrag auf einstweilige Verfügung, um die Arbeiten aufzuhalten. Mit diesem Antrag habe Dübbers aber zu lange gewartet, befanden die Richter. Die Dringlichkeit für eine Eilentscheidung habe damit nicht mehr vorgelegen.

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