Im Streit um die Abschöpfung von Überschusserlösen im Zuge der Strompreisbremse sind 22 Ökostromerzeuger am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg, wie das Gericht in Karlsruhe entschied. Die Umverteilung habe einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Verbrauchern hergestellt.
Als die Strompreise in Deutschland infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu explodieren drohten, reagierte der Bund Ende 2022 mit einer Strompreisbremse. Ziel war es, Haushalte und Unternehmen angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Dabei wurde ein Teil des Stroms zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten:
- Haushalte und kleinere Unternehmen erhielten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde.
- Für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.
Mitfinanziert wurde die mittlerweile ausgelaufene Strompreisbremse mit der Teilabschöpfung sogenannter Überschusserlöse – etwa von Ökostrom-Produzenten, die von den hohen Preisen profitiert hatten. Mit Überschusserlösen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Denn die Preise aller Stromerzeugungsarten richten sich nach den Kraftwerken mit den höchsten Kosten.
Weil Gaskraftwerke oft als teuerste Kraftwerke am Strommarkt den Preis für alle anderen setzen, profitierten auch andere Erzeugungsarten von den hohen Preisen, während ihre Ausgaben etwa gleich blieben. So konnten etwa Erneuerbare-Energien- oder Braunkohle-Anlagen ihren Strom zu Preisen verkaufen, die weit oberhalb ihrer Produktionskosten lagen. Die Überschusserlöse wurden vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 teils abgeschöpft.
Die Bewältigung der Energiekrise sei Sache des Staates, sagen die Betreiber
Die 22 klagenden Betreiber von Windkraft-, Fotovoltaik- und Biomassenanlagen hatten argumentiert, die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren. Die Stromkosten seien zudem eben nicht wegen der erneuerbaren Energien so hoch gewesen, sondern vor allem durch die Gaskraftwerke verursacht worden, argumentierten die Beschwerdeführer. Ausgerechnet diese seien aber von der Abschöpfung ausgenommen gewesen.
Aufseiten der Bundesregierung wurde vor Gericht betont, man habe damals mit der Strompreisbremse auf eine Ausnahmesituation reagiert. Durch die Abschöpfung sollten die Betreiber ihren Beitrag zur Beruhigung am Strommarkt leisten, sagte Philipp Steinberg, Ministerialdirektor beim Wirtschaftsministerium. Die Bundesregierung habe etwa durch die zeitliche Begrenzung darauf geachtet, den Eingriff so gering wie möglich zu halten.