Die Ampelkoalition ist fast schon Geschichte, zerbrochen auch wegen eines Karlsruher Urteils zum Bundeshaushalt. Auf ihren letzten Metern ist der Restkoalition nun immerhin eine weitere juristische Niederlage erspart geblieben. Ihre Rettungsaktion zur Stabilisierung der Strompreise nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht an diesem Donnerstag entschieden.
Bundesverfassungsgericht:Ampelregierung durfte Gewinne für Strompreisbremse abschöpfen
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Um die Energiepreise zu begrenzen, zwang die Regierung auch Ökostrom-Produzenten zur Kasse. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber nun geurteilt.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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