Streit um Ruhebezüge des Bundespräsidenten:Haushälter bestätigen Wulffs Ehrensold

Wulffs Ehrensold ist rechtens - zu dieser Entscheidung kommt der Haushaltsausschuss des Bundestags. Selbst bei einer Verurteilung Wulffs haben die Haushaltspolitiker keine Bedenken. In einer Sache aber haben die Ausschussmitglieder noch nicht entschieden.

Der Ehrensold für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff ist nach Einschätzung des Haushaltsausschusses im Bundestag rechtens. Ungeachtet der öffentlichen Empörung stellten die für den Etat des Präsidialamtes zuständigen Politiker einstimmig fest, dass die Entscheidung des Präsidialamtes, Wulff den Ehrensold zu gewähren, "nach Recht und Gesetz" erfolgt sei. Dies sagte der Vorsitzende des Gremiums, Herbert Frankenhauser (CSU), nach dem Treffen.

Eine Aberkennung dieses Ruhegeldes von derzeit 199.000 Euro im Jahr sei auch dann nicht möglich, falls das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover zu einer Verurteilung Wulffs führen sollte. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Kotthaus, sagte, der Ehrensold für die aus dem Amt geschiedenen Bundespräsidenten komme aus dem Etat des Präsidialamtes. Sollte sich herausstellen, dass es nach dem Rücktritt Wulffs hier zu finanziellen Engpässen im laufenden Haushaltsjahr komme, sei er "voller Optimismus", dass sich eine Lösung finden lasse. Derzeit sei ein solches Problem allerdings nicht absehbar.

Das Bundespräsidialamt hatte am Vortag den Ehrensold für den ehemaligen Bundespräsidenten gebilligt mit dem Hinweis, dass der Rücktritt Wulffs aus politischen Gründen erfolgt sei. Diese Frage allerdings ist bei Juristen umstritten - ebenso wie die Frage, ob tatsächlich das Bundespräsidialamt eine endgültige Entscheidung über die Ruhebezüge Wulffs treffen kann. So sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart im SZ-Gespräch, er halte dies für "bedenklich". Der Jurist forderte für die Zukunft eine klare Regelung.

In einer Sache aber haben die Haushälter des Bundestags noch nicht entschieden: Der CSU-Politiker Frankenhauser erklärte, mit der Frage, ob Wulff Büro, Personal und Chauffeur zustünden, hätten sich die Berichterstatter bei ihrer Sitzung nicht befasst. Bisher gebe es diesbezüglich noch keine Anfrage des ehemaligen Präsidenten. Sollte allerdings angefragt werden, müssten sich die Berichterstatter auch damit auseinandersetzen.

Frankenhauser machte deutlich, dass der gesamte Haushaltsausschuss üblicherweise dem Votum der Berichterstatter folge. Dem Berichterstattergremium gehören neben Frankenhauser Jürgen Koppelin (FDP), Carsten Schneider (SPD), Dietmar Bartsch (Linke) und Omid Nouripour (Grüne) an. Der SPD-Politiker Schneider machte in der Welt deutlich, dass er eine reguläre Ausstattung Wulffs mit Mitarbeitern, Büro und Dienstwagen verhindern wolle.

Koppelin hatte im Deutschlandfunk seine Auffassung bekräftigt, dass Wulff nicht aus politischen, sondern aus persönlichen Gründen zurückgetreten sei. Zudem beklagte er, dass diese Frage noch unter der Leitung des langjährigen Wulff-Vertrauten, Staatssekretär Lothar Hagebölling, entschieden worden sei.

Im Gegensatz zu anderen sprach sich Koppelin aber nicht für eine Neuregelung der Versorgung von Alt-Bundespräsidenten aus. Im Prinzip könne sie so bleiben: "Ich hoffe, dass das, was wir mit Herrn Wulff erlebt haben, eine Ausnahme bleibt." Dagegen will der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), den Ehrensold für künftige Staatsoberhäupter kürzen. Er forderte in der Stuttgarter Zeitung eine Reform des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten.

Nach Auffassung des Bundespräsidialamts könnte derzeit nur das Bundesverfassungsgericht dem zurückgetretenen Bundespräsidenten seinen Ehrensold noch streitig machen. Das Gericht darf als einzige Instanz die Bezüge von 199.000 Euro jährlich kürzen oder streichen, sagte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes und bestätigte damit einen Bericht des Tagesspiegels.

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