Präimplantationsdiagnostik:Merkel will Gentests an Embryonen verbieten

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Angela Merkel steuert die CDU in einen parteiinternen Streit. Die Kanzlerin will Gentests an Embryonen verbieten. In der Union formieren sich die Verbotsgegner schon. Auch die FDP hat andere Pläne.

Bundeskanzlerin Angela Merkel strebt ein Verbot von Gentests an Embryonen an und steuert damit auf einen parteiinternen Streit zu. "Aus meiner Sicht sollten wir die Präimplantationsdiagnostik verbieten", sagte Merkel am Samstag bei einem Kongress der Jungen Union in Potsdam.

Bundeskanzlerin Angela Merkel: "Aus meiner Sicht sollten wir die Präimplantationsdiagnostik verbieten." (Foto: dpa)

Sie halte es für unmöglich, eine Abgrenzung zu finden zwischen einer schwer wiegenden genetischen Krankheit und einem nicht ganz so schwer wiegenden Defekt. Der Chef der nordrhein-westfälischen Landesgruppe im Bundestag, Peter Hintze, wehrt sich dagegen vehement gegen ein Verbot der Gentests. Sie seien eine Hilfe, um Eltern das Ja zum Kind zu erleichtern. "Ein gegen eine Frau gerichteter Implantationszwang einer schwer belasteten befruchteten Eizelle ist mit unserer Verfassungsordnung nicht vereinbar", sagte Hintze dem Spiegel.

Auch die Bundesfamilienministerin und CDU-Politikerin Kristina Schröder hatte sich skeptisch zu einem grundsätzlichen Verbot solcher Tests geäußert. Sie hielte es für einen Widerspruch, einem Paar einerseits den Test zu verbieten, Spätabtreibungen bis zum neunten Monat aber unter bestimmten Umständen zuzulassen, sagte sie vor einigen Wochen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ebenfalls Unionsforderungen abgelehnt, die genetische Überprüfung von Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib zu untersagen.

Die FDP-Ministerin argumentiert, die Politik könne Frauen nicht vorschreiben, ohne Untersuchung Embryonen mit schweren Genschäden einsetzen zu lassen, die dann später zu einem Schwangerschaftsabbruch berechtigten.

Sie halte es daher für bedenklich, schwer vorbelasteten Paaren die Möglichkeit einer genetischen Überprüfung des Embryos vorzuenthalten. Auslöser der Debatte war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Karlsruher Richter stellten im Juli klar, dass die Überprüfung von Embryonen auf Gendefekte und die anschließende Aussonderung von Embryonen in Deutschland zulässig ist.

Diese Präimplantationsdiagnostik verstoße entgegen landläufiger Auffassung nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, urteilte das Gericht. Der BGH bestätigte damit den Freispruch eines Berliner Frauenarztes. Der Mediziner hatte 2005 und 2006 bei drei Paaren die Embryonen auf Gendefekte untersucht und in Absprache mit den Eltern nur die unauffälligen eingepflanzt. In allen Fällen hatte einer der Partner genetische Belastungen aufgewiesen. Der Arzt hatte sich selbst angezeigt, um per Gericht Klarheit in der rechtlichen Grauzone schaffen zu lassen.

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