Streit um Kohl-Biografie:Geschichten oder Geschichte

Hans-Dietrich Genscher und Helmut Kohl

Der frühere Bundeskanzler im Gespräch mit seinem damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher.

(Foto: Heinrich Sanden/dpa)

Geht es bei der Kohl-Biografie um die historische Wahrheit? Das Gericht glaubt das nicht - und der Altbundeskanzler darf auf einen weiteren Erfolg gegen seinen ehemaligen Ghostwriter hoffen.

Aus dem Gericht von Bernd Dörries, Köln

Nach einer Stunde war man dann beim finnischen Ministerpräsidenten angelangt und seiner damaligen Lebensgefährtin. Die hatte ein pikantes Buch über ihre Zeit mit dem Premier geschrieben, was in Finnland für einige Aufmerksamkeit sorgte, in Deutschland aber nicht so sehr.

Zu Unrecht, sagte Roger Mann am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Der Rechtsanwalt vertritt dort die Verlagsgruppe Random House und ihren Autor Heribert Schwan, die zusammen das Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" auf den Markt gebracht hatten, das nicht mehr ausgeliefert werden darf.

Für Schwans Anwalt geht es um grundsätzliche Fragen der Pressefreiheit

Schwan zitiert darin ausgiebig aus Gesprächsprotokollen mit dem Altkanzler, der das Buch aber nicht als sein Vermächtnis sah, sondern als einen moralischen Verrat und juristischen Vertragsbruch. Das Landgericht Köln gab ihm im vergangenen Jahr recht, Schwan sei lediglich als Ghostwriter der Kohl-Biografie beauftragt gewesen, die Zitate hätten ohne Genehmigung von Kohl nie veröffentlicht werden dürfen. Und Kohl wollte kein weiteres Buch mit Schwan, nach drei Bänden seiner Biografie hatte er den Vertrag mit dem Verlag Droemer aufgelöst.

Schwan ist dann mit seinen Abschriften von 600 Stunden Tonbandaufnahmen zum Heyne Verlag aus dem Hause Random House gegangen, der eine große Chance auf kommerziellen Erfolg sah, der aber durch den gerichtlich angeordneten Auslieferungsstopp unterbrochen wurde. Deshalb ging der Verlag nun in Berufung. Für seinen Anwalt Roger Mann geht es um grundsätzliche Fragen der Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechte: Auch der finnische Premier habe es als Person der Zeitgeschichte aushalten müssen, dass über sein Leben geschrieben werde.

Es geht um 115 Zitate, die der Altkanzler nicht abgedruckt haben will

Außerdem, so sagte Mann, müsse das Gericht auch abwägen, was wichtiger sei: möglicher Vertragsbruch oder die historische Wahrheit. Er stellte dem Senat die Frage, was denn wäre, wenn ein Ghostwriter Wladimir Putin das Eingeständnis entlocken würde, er plane seit Jahren die Annexion der Krim.

Ob das Gericht die Veröffentlichung solcher Erkenntnisse auch verbieten würde, wollte Mann wissen. "Wo haben wir denn die Krim?", fragte der Vorsitzende Richter Andreas Zingsheim zurück. Das Buch Schwans und seines Co-Autors Tilman Jens bringt historisch gesehen wenig Überraschendes, die Geschichte des Landes muss nicht neu bewertet werden. Das Gericht sprach am Dienstag noch kein Urteil, machte aber bereits sehr deutlich, dass es der Vorinstanz grundsätzlich folgen werde.

"Schwan war Zuarbeiter, die letzte Entscheidung, was veröffentlicht werden sollte, lag bei Helmut Kohl", sagte Richter Zingsheim. Schwan habe sehenden Auges Vertragsbruch begangen. Das Gericht geht womöglich sogar über die erste Instanz hinaus, die hatte nicht alle 115 beklagten Zitate untersagt, sondern ein Dutzend für zeitgeschichtlich relevant gehalten. Diese Abwägung scheint das OLG nicht machen zu wollen.

Der Richter fragte noch, ob eine Einigung möglich sei, dann könnte das Buch nach dem Tod Kohls freigegeben werden. Rechtsanwalt Thomas Hermes, der den Altkanzler vertritt, schloss das kategorisch aus.

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