Streit um Essener GrugahalleErster juristischer Erfolg für die AfD

Im Rechtsstreit um den geplanten Bundesparteitag der AfD Ende Juni in Essen hat die Partei einen ersten Sieg erreicht: Die Stadt muss der AfD die städtische Grugahalle zur Verfügung stellen - so hat es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag entschieden. Die Stadt hatte den Mietvertrag für die Halle vergangene Woche gekündigt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen (Az: 15 L 888/24 und 15 L 881/24). Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung entscheiden.

Die Stadt hatte die Vertragskündigung mit einer von ihr beobachteten „fortschreitenden Radikalisierung“ der AfD begründet und auf die Verurteilung des thüringischen Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke wegen der strafbaren Verwendung der SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwiesen. Es gebe „konkrete Anhaltspunkte“, dass bei dem Parteitag ähnliche Äußerungsdelikte zu erwarten seien, so die Stadt, die sich dabei auf ein Gutachten des Soziologen Andreas Kemper stützt. Das Gericht entschied, die Nutzung dürfe der AfD nur versagt werden, wenn die Gefahr strafbarer Handlungen bestehe. Bei der Beurteilung dieser Frage müsse allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Maßstab angelegt werden. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage dafür erkennen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverletzungen kommt.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: