Der Bedarf ist ein wichtiges Wort in diesem Zusammenhang. Damit wird festgelegt, was eine einzelne Person minimal braucht, um ein halbwegs würdiges Leben ohne ausreichendes eigenes Erwerbseinkommen führen zu können.
Die Regel ist eindeutig: Wer mit seinem Einkommen den eigenen Bedarf oder den Bedarf seiner Familie (Bedarfsgemeinschaft) nicht decken kann, bekommt die Differenz vom Staat aufgestockt. Wer gar kein Einkommen hat, der bekommt den vollen Regelsatz.
Einkommen im Sinne des Gesetzgebers sind praktisch alle Positivposten auf dem Kontoauszug. Das gilt auch, wenn der Staat Familienleistungen überweist, wie etwa das Kindergeld, das Elterngeld oder - sollte es je umgesetzt werden - das Betreuungsgeld. Damit es kein Missverständnis gibt: All diese Leistungen werden auch an Hartz-IV-Empfänger ausgezahlt. Nur mindern sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sobald damit das Existenzminimum überschritten wird. Ausnahmen gibt es nur wenige: Um die Aufnahme von Arbeit zu erleichtern, gibt es etwa eine Hinzuverdienstregelung. Wer etwa 400 Euro dazuverdient, der darf davon 160 Euro behalten, der Rest wird vom Regelsatz abgezogen. Auch die sogenannten Bildungsgutscheine werden nicht angerechnet. Sie werden aber auch nicht bar ausgezahlt und stellen deshalb kein Einkommen dar.
In diesem System ist es die logische Konsequenz, dass auch ein mögliches Betreuungsgeld auf Hartz IV angerechnet wird. Wer das System grundsätzlich für richtig hält, der kann nur an der Höhe oder besser an der Berechnungsmethode für die Bedarfssätze schrauben. Sind etwa die Ausgaben für langlebige Gebrauchsgüter wie Kühlschrank und Waschmaschine in den Regelsätzen ausreichend berücksichtigt? Ob die derzeitigen Sätze zu hoch, zu niedrig oder gerade richtig sind, darüber lässt sich trefflich streiten. Nur würde das nichts an den Anrechnungsregeln für Zusatzleistungen ändern.
Wer hingehen Leistungen wie Kinder-, Eltern- oder Betreuungsgeld ohne Anrechnung auch Hartz-IV-Empfängern zukommen lassen will, der kann gleich die Systemfrage stellen, wie es die Linke macht. Das aber wollen derzeit weder Sozialdemokaten noch Grüne.
Als Alternative wird in fast allen Parteien ausgiebig über ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden, ob reich oder arm, diskutiert. 800 bis über 1000 Euro sollen es je nach Modell sein. Das wäre durchaus eine Alternative zum bisherigen System der Grundsicherung. Finanzierbar aber wäre es wohl nur, wenn der Staat auf alle anderen sozialen Leistungen vollständig verzichtet. Ob das dann gerechter ist, darf dahin gestellt werden.