Die Gewerkschaft Verdi ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht damit gescheitert, ein allgemeines Streikrecht bei den Kirchen durchzusetzen. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle veröffentlichte am Mittwoch einen Beschluss, in dem er eine Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft für unzulässig erklärte. Das heißt, dass die Richter sich mit der Beschwerde inhaltlich gar nicht erst befassten.
Verdi war nach Karlsruhe gezogen, obwohl die Organisation im November 2012 vor dem Bundesarbeitsgericht ein Verfahren gegen Unternehmen der Diakonie gewonnen hatte. Aber das Urteil fiel nicht so aus, wie Verdi-Chef Frank Bsirske es sich erwünscht hatte. Die Arbeitsrichter attestierten ihm zwar die Rechtmäßigkeit dreier Warnstreiks in Häusern der Diakonie, verweigerten ihm aber ein allgemeines Streikrecht bei den Kirchen. Laut Grundgesetz dürfen die "ihre Angelegenheiten selbständig verwalten" - und weder die Katholische noch die Evangelische Kirche erlauben ihren Beschäftigten, zur Durchsetzung von Forderungen zu streiken wie etwa die Erzieherinnen der Kommunen. Das Bundesarbeitsgericht akzeptierte dies, solange die Kirchen Gewerkschaften an ihren Tarifverhandlungen beteiligen und sich die kirchlichen Arbeitgeber anschließend auch an die Ergebnisse halten. Das war Verdi zu wenig.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde der Gewerkschaft deshalb für unzulässig, weil sie nicht gegen das Urteil, sondern nur gegen dessen Begründung gerichtet war. Eine Beschwerde dieser Art habe das Gericht jedoch bislang "nur in eng begrenzten Ausnahmefällen für möglich gehalten"; zum Beispiel, wenn einem durch eine Urteilsbegründung nicht nur künftig, sondern jetzt ein Grundrecht vorenthalten werde. Das sei hier nicht der Fall. Verdi könne auch künftig zu Streiks bei Kirchen aufrufen und hoffen, vor Gericht Recht zu bekommen.
Streiks sind bei der Kirche als letztes Mittel dennoch möglich, sagt eine Verdi-Sprecherin
Verdi bedauerte die Entscheidung, die Diakonie freute sich. Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler versuchte, dem Beschluss etwas Positives abzugewinnen und erklärte, "als letztes Mittel" seien Streiks bei der Kirche weiterhin möglich. Diakonie-Präsident Ulrich Lilie hingegen sagte, nun gebe es "Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts". Damit sei auch künftig der "Dritte Weg" im Arbeitsrecht möglich.
Darunter verstehen die Kirchen ihr besonderes Verfahren zur Regelung der Arbeitsbedingungen. Verhandelt wird in paritätisch besetzten Kommissionen. Einigen sich Dienstgeber und Dienstnehmer - so die Bezeichnungen hier - nicht, folgt eine Schlichtung, deren Ergebnis jedoch verbindlich ist; anders als zum Beispiel bei den Kommunen, wo die in den Gewerkschaften organisierten Erzieherinnen den Schlichterspruch anschließend ablehnten. Diakonie-Präsident Lilie erklärte weiter, er lade die Gewerkschaften zu allen Verhandlungen ausdrücklich ein. Auf diese Weise folgte er den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts.
