Öffentlicher Dienst:Bewegung im Tarifstreit: Schiedsspruch liegt vor

Öffentlicher Dienst: Weitere Streiks sind trotz des vorliegenden Kompromissvorschlags nicht ausgeschlossen.

Weitere Streiks sind trotz des vorliegenden Kompromissvorschlags nicht ausgeschlossen.

(Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Die Schlichtungskommission im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat einen Kompromissvorschlag vorgelegt.

In den Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen kommt wieder Bewegung. Die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Schlichtungskommission legte am Samstag eine Einigungsempfehlung vor.

Demnach sollen die rund 2,5 Millionen Beschäftigten in einem ersten Schritt ein in mehreren Raten bis Februar 2024 ausgezahltes steuerfreies Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3000 Euro erhalten. Ab 1. März 2024 würden die Tarifgehälter dann in einem zweiten Schritt zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben und dann um 5,5 Prozent erhöht. Der Erhöhungsbetrag solle mindestens 340 Euro erreichen. Die Laufzeit solle 24 Monate betragen. Für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen abweichende Regeln gelten. Sie sollen zunächst einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro und ab Juli 2023 monatlich 110 Euro erhalten.

"Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss." sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Hans-Henning Lühr. Auch der von den Arbeitgebern eingesetzte Schlichter Georg Milbradt trägt die Empfehlung nach seinen Worten "trotz der ungewöhnlichen Höhe" mit.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Empfehlung der Schlichtungskommission begrüßt. Die SPD-Politikerin äußerte sich aber nicht dazu, inwieweit sie der Einigungsempfehlung folgen will. "Als Verhandlungsführerin des Bundes freue ich mich, dass die Schlichtungskommission zu einer Einigungsempfehlung gefunden hat", so Faeser. Es gehe um "spürbare Entlastungen in Krisenzeiten" für die Beschäftigten. "Zugleich müssen wir die angespannte Haushaltslage in den Kommunen, aber auch im Bund zu jedem Zeitpunkt im Blick behalten", unterstrich die Ministerin. Es gehe nun darum, bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 22. April "zu einer guten Einigung zu kommen".

Streiks noch nicht abgewendet, die Verhandlungen gehen weiter

Mit der Empfehlung ist der Tarifstreit nämlich noch nicht beendet. Sie ist nur die Grundlage für die Fortsetzung der Tarifverhandlungen, die am 22. April in Potsdam wiederaufgenommen werden sollen. Wenn dort keine Einigung erzielt wird, könnten die Gewerkschaften Verdi und Deutscher Beamtenbund eine Urabstimmung über unbefristete Streiks einleiten. Verdi und die dbb-Tarifunion hatten 10,5 Prozent mehr Geld gefordert, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat, bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten.

Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten bereits in den vergangenen Monaten in drei Runden über das Einkommen von 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen gerungen. Betroffen sind unter anderem Erzieherinnen und Erzieher von Kitas, Beschäftigte von Müllabfuhr und Nahverkehrsbetrieben, Bodenpersonal an Flughäfen und Angehörige vieler anderer Berufe. Im März hatten Verdi und der Beamtenbund dbb die Gespräche dann für gescheitert erklärt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium riefen daraufhin die Schlichtung an.

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