Straubing:Häftling erhält Schadenersatz

Ein Häftling aus Bayern hat wegen wiederholter Leibesvisitationen vor einem europäischen Gericht einen Schadenersatz von 12 000 Euro erstritten. Die Prozeduren, bei denen sich der Gefangene ohne konkreten Anlass ausziehen musste und rektal durchsucht wurde, verstießen gegen das Verbot erniedrigender Behandlung, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Straßburg. Außerdem sei das Recht des Mannes auf wirksamen Rechtsbehelf verletzt worden. Laut EGMR handelt es sich um einen Insassen der Justizvollzugsanstalt Straubing. Dort habe vor oder nach Besuchen ausnahmslos je einer unter fünf Häftlingen eine Leibesvisitation über sich ergehen lassen müssen. 2016 verurteilte das Bundesverfassungsgericht eine derartige Prozedur unter bestimmten Umständen als verfassungswidrig.

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