Straßburg:Recht empfindlich

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Die NPD fühlt sich diskriminiert. Vor dem EU-Menschengerichtshof scheitert die Partei jedoch mit einer Beschwerde gegen den Bund wegen Stigmatisierung. Die Entscheidung hat keinerlei Auswirkungen auf das Parteiverbotsverfahren.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Ob die NPD verfassungswidrig ist, darüber wird voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres in Karlsruhe entschieden. Bis dahin gilt die Partei, trotz ihrer rechtsextremen Ausrichtung, als verfassungsgemäß - auch für Parteien gibt es so etwas wie eine Unschuldsvermutung. Schon vor Einreichung des Verbotsantrags hatte die NPD aber einzuklagen versucht, dass ihr die Verfassungsmäßigkeit positiv attestiert werde - eine Art höchstrichterliches Grundgesetz-Zertifikat. Damit ist sie nun zum zweiten Mal gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat, wie zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht, die Beschwerde abgewiesen.

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