Ob die NPD verfassungswidrig ist, darüber wird voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres in Karlsruhe entschieden. Bis dahin gilt die Partei, trotz ihrer rechtsextremen Ausrichtung, als verfassungsgemäß - auch für Parteien gibt es so etwas wie eine Unschuldsvermutung. Schon vor Einreichung des Verbotsantrags hatte die NPD aber einzuklagen versucht, dass ihr die Verfassungsmäßigkeit positiv attestiert werde - eine Art höchstrichterliches Grundgesetz-Zertifikat. Damit ist sie nun zum zweiten Mal gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat, wie zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht, die Beschwerde abgewiesen.
Straßburg:Recht empfindlich
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Die NPD fühlt sich diskriminiert. Vor dem EU-Menschengerichtshof scheitert die Partei jedoch mit einer Beschwerde gegen den Bund wegen Stigmatisierung. Die Entscheidung hat keinerlei Auswirkungen auf das Parteiverbotsverfahren.
Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe
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